Führerschein trotz 18 Punkten behalten
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- Erstellt am Mittwoch, 03. Dezember 2008 08:06
Erreicht oder überschreitet ein Autofahrer 18 Punkte im Verkehrszentralregister, wird dessen Fahrerlaubnis entzogen. Das muss jedoch nicht zwingend so sein, Ausnahmen sind durchaus möglich.
Je nach Punktestand hat die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Bei einem Punktestand von acht bis dreizehn Punkten, hat sie den Betroffenen schriftlich hierüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzuweisen. Bei 14 bis 17 Punkten hat die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen.
Hat der Autofahrer innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem solchen Seminar teilgenommen, ist er lediglich schriftlich zu verwarnen. Unabhängig davon muss er auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und darüber informiert werden, dass ihm bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Dabei kann es durchaus Fälle geben, in denen das Punktekonto bedrohlich anwächst, ohne dass die Führerscheinstelle entsprechende Maßnahmen veranlasst. In der Folge werden dem Mehrfachtäter die möglichen Folgen seines Fehlverhaltens nicht vor Augen gehalten. So kann weder erzieherisch auf diesen eingewirkt werden, noch können weitere Verkehrsverstöße präventiv vermieden werden. Unterläßt es die Behörde, den Mehrfachtäter zu warnen, hat das folgende Konsequenzen:
Erreicht der Betroffene ohne Hinweis durch die Fahrerlaubnisbehörde 14 bis 17 Punkte, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte, wird sein Punktestand auf 17 reduziert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind dabei nicht nur im Falle eines erstmaligen Erreichens oder Überschreitens von 14 Punkten zu ergreifen, sondern auch dann, wenn sich der Punktestand in der Folgezeit - etwa auf Grund der Tilgung von Eintragungen - auf unter 14 Punkte reduziert und sich nach der Reduzierung erneut 14 Punkte ergeben haben.