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Home Punktesystem Abbau Die Tilgung von Punkten in Flensburg ist ein Geduldsspiel
Die Tilgung von Punkten in Flensburg ist ein Geduldsspiel PDF Drucken
Donnerstag, 28. August 2008 um 17:42

Eintragungen und Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg  werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Neueinträge blockieren dies. Wann ist das Register wieder „sauber“?


Straftaten werden mit fünf bis sieben Punkten, Ordnungswidrigkeiten mit ein bis vier Punkten bewertet. Deren Löschung erfolgt bei Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren, bei Straftaten nach fünf Jahren. Ausnahmen: Entscheidungen wegen Alkohol- und Drogenfahrten sowie über Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bleiben zehn Jahre erfasst. Maßgebend für den Fristbeginn sind bei Ordnungswidrigkeiten das Datum der Rechtskraft, bei Strafsachen das Datum der Entscheidung.

Wird innerhalb der Löschungsfrist keine neue Straftat rechtskräftig, werden Voreinträge gestrichen. Wird dem VZR in Flensburg innerhalb eines Jahres nach der Löschungsfrist („Überliegefrist“) keine neue Ordnungswidrigkeit bekannt, die bis zum Ablauf der Löschungsfrist – zwei Jahre nach Rechtskraft der letzten Ordnungswidrigkeit – begangen wurde, werden die alten Verstöße entfernt. Sind mehrere Eintragungen in Flensburg vorhanden, erfolgt deren Löschung erst, wenn für alle Mitteilungen die Tilgungsvoraussetzungen vorliegen. Hiervon unabhängig werden Ordnungswidrikeiten – mit Ausnahme wegen Alkohol und Drogen – spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft (absolute Tilgungsfrist) entfernt.

 
 
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