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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Neue Punkte hemmen Tilgung alter Punkte erst nach Rechtskraft PDF Drucken
Mittwoch, 31. März 2010 um 10:30

Um die Verjährungsfrist zur Löschung bestehender Punkte in Flensburg zu hemmen, muss die Ahnung eines neuen Verkehrsverstoßes erst rechtskräftig geworden sein, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 3 Ss OWi 844/08).
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Rechtskräftige Punkte aus rechtswidriger Videomessung wirksam PDF Drucken
Freitag, 26. März 2010 um 11:35
 
Der sofortige Entzug des Führerscheins durch die Fahrerlaubnisbehörde bei 18 Punkten in Flensburg bleibt nach Rechtskraft des letzten Bußgeldbescheides wirksam, auch wenn der dort geahndete Verstoß auf einer rechtswidrigen Video-Abstandsmessung beruht, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg hervorgeht (Az.: 7 B 3230/09).
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Flensburg hilft Verkehrssündern bei der Kontoführung PDF Drucken
Montag, 15. März 2010 um 10:50

Im Flensburger Verkehrszentralregister werden alle rechtskräftigen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro nach dem Punktekatalog bewertet und eingetragen. Jeder Verkehrsteilnehmer ist jederzeit berechtigt, unentgeltlich Auskunft über sein Punktekonto zu erhalten. Besonders für Vielfahrer und Führerscheininhaber, denen öfters Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, empfiehlt es sich dringend, sich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über den aktuellen Punktestand auf dem Laufenden zu halten. Denn so haben sie die Chance, die gesetzlichen Rabattmöglichkeiten rechtzeitig zu nutzen.
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Keine Ausnahme bei 18 Punkten für Spediteur PDF Drucken
Dienstag, 02. Februar 2010 um 11:10

Bei 18 Punkten im Flensburger Zentralregister wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene als selbstständiger Spediteur auf den Führerschein angewiesen ist, wie das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschied (Az.: 7 K 153/09).
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Bei 18 Punkten gilt der Zeitpunkt des Entzug-Bescheids PDF Drucken
Mittwoch, 13. Januar 2010 um 11:15

Bei 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei ist der Führerschein weg. Entscheidend ist dabei der Punktestand zum Zeitpunkt des Bescheids. Das gilt auch dann, wenn einige Tage nach dem Einziehen des Führerscheins Punkte wegen Verjährung in Flensburg getilgt werden und das Widerspruchsverfahren noch läuft. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 1 M 140/06).
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