Punktekatalog B
Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln kostet Geld und oft auch Punkte. Mit welchen Beträgen und Punkteeintragungen zu rechnen ist, kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Quellen: Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg/Dresden (Bußgeldkatolog, Stand: 01.02.2009)
Abkürzungen:
- A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung)
- BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
- Fahrverbot
- ***) Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Absatz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)).
Bahnübergänge (fahrlässig)
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 89 | Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet | 3 P | A | 80 | nein |
| 89a.1 | Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte | 3 P | A | 80 | nein |
| 89a.2 | Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl rotes Blinklicht, gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden/die Schranken sich senkten/ein Bediensteter "Halt gebot" | 4 P | A | 240 | ja |
Bahnübergänge (vorsätzlich)
(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 244 | Mit einem Kraftfahrzeug den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke überquert | 4 P | A | 700 | ja |
| 245 | Als Fußgänger/Radfahrer oder anderer nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke überquert | 4 P | A | 350 | nein |
Beleuchtung
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 76 | Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren | 3 P | B | 40 | nein |
Berauschende Mittel
(Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 242 242.1 242.2 |
Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt | 4 P | A | 500 1.000 1.500 |
ja ja ja |
Bereifung und Laufflächen
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 212 | Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 3 P | B | 50 | nein |
| 213 | als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofas) oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen | 3 P | B | 75 | nein |
Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 201 | Kraftomnibus in Betrieb genommen und dabei mehr Personen oder Gepäck befördert, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen waren und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausgewiesen waren | 1 P | B | 50 | nein |
| 202 | ... als Halter die Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen | 1 P | B | 75 | nein |
Betriebsverbot und -beschränkungen
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 178a | Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet | 1 P | B | 40 | nein |
| 179a | Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt | 1 P | B | 40 | nein |
| 179b | Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist | 1 P | B | 50 | nein |
Betriebsverbot und -beschränkungen
(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))
| BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz EURO |
Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 253 | Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet | 1 P | B | 50 | nein |