Schlechte Karten für Falschparker vor einer Botschaft
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- Erstellt am Dienstag, 10. November 2009 10:15
Wer seinen PKW in einem durch absolute Haltverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft abstellt, muss auch dann mit der sofortigen Umsetzung des Fahrzeugs rechnen, wenn der Abstellvorgang durch die zur Bewachung des Gebäudes eingesetzten Polizisten beobachtet wurde, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Az.: VG 11 A 320.08).
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen vor der US-Botschaft in Berlin-Mitte im absoluten Haltverbot abgestellt. Er war dabei eigenen Angaben zufolge von Polizeibeamten beobachtet worden. Die erfolgte Umsetzung des Fahrzeugs stellte der Polizeipräsident dem Halter mit einem Gebührenbescheid in Höhe von 188 Euro in Rechnung. Dagegegen wandte sich der Falschparker mit der Begründung, die beobachtenden Polizisten hätten ihn nicht auf seinen Verstoß aufmerksam gemacht.
Das VG hat die getroffene Maßnahme bestätigt. Demnach können Polizeibeamte, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden. Die Umsetzung von Kraftfahrzeugen in derart ausgewiesenen Sicherheitsbereichen sei daher generell rechtmäßig, ohne dass es im Einzelfall einer konkreten Behinderung bedürfe.