Im Anhörbogen darf aus Herrn Meier die Frau Meier werden


Im Anhörbogen nach einem Verkehrsverstoß muss der Adressat inhaltlich unmissverständlich erkennen können, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden. Der Irrtum „Sehr geehrte Frau“ anstelle von „Sehr geehrter Herr“ in der Anrede jedenfalls verhindert die Verjährungsunterbrechung durch den zugesandten Bogen nicht, wenn der Adressat ansonsten eindeutig als Betroffener identifizierbar ist, wie sich einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken entnehmen lässt (Az.: 1 Ss 102/04).

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Fehler im Bußgeldbescheid schützt nicht unbedingt vor Strafe


Bei falschen Angaben in einem Bußgeldbescheid, etwa zum Tatort oder zur Person, kann es sich für den betroffenen Fahrer lohnen, dagegen anzugehen. Doch nicht längst jeder Fehler schützt vor einer Strafe. „Bestehen Mängel in der Bezeichnung der Person des Angeschuldigten, kommt es darauf an, ob trotz der Fehler die Identität des Betroffenen einwandfrei festgestellt werden kann“, erklärt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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OLG Düsseldorf kippt Brücken-Videomessungen


Mit einem Beschluss vom 9.2.2010 spricht sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf generell gegen die Verwertung von Videoaufzeichnungen für Bußgelder wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen aus, sofern das Messsystem mit einer durchlaufenden Überwachungskamera arbeitet. Dies ist bei allen gängigen Brückenmessverfahren der Fall. Nach Ansicht des 3. Senats für Bußgeldsachen ist es nicht entscheidend, ob eine weitere vom Messbeamten überwachte Kamera existiert, die zur Aufzeichnung einer individuellen Videosequenz erst bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Az.: IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).

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NRW stoppt Bußgeldverfahren wegen Brückenmessung


Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat mit einem Erlass an sämtliche Bußgeldstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Einstellung aller laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt, die aufgrund von Kontrollen mit dem Video-Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) eingeleitet wurden.

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Bußgeldstelle darf Passfoto vom Ausländeramt verlangen


Ein Passfoto darf zur Identifizierung eines Temposünders von der Ausländerbehörde an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt werden. Das verstößt weder gegen Datenschutzrecht noch folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 3 SsOWi 416/09).

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