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Dienstag, 16. März 2010 um 11:00 |
Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens hat mit einem Erlass an sämtliche Bußgeldstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf die Einstellung aller laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren verfügt, die aufgrund von Kontrollen mit dem Video-Brückenabstandsmessverfahren (ViBrAM) eingeleitet wurden.
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Freitag, 05. März 2010 um 15:00 |
Mit einem Beschluss vom 9.2.2010 spricht sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf generell gegen die Verwertung von Videoaufzeichnungen für Bußgelder wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen aus, sofern das Messsystem mit einer durchlaufenden Überwachungskamera arbeitet. Dies ist bei allen gängigen Brückenmessverfahren der Fall. Nach Ansicht des 3. Senats für Bußgeldsachen ist es nicht entscheidend, ob eine weitere vom Messbeamten überwachte Kamera existiert, die zur Aufzeichnung einer individuellen Videosequenz erst bei einem Anfangsverdacht eingeschaltet wird (Az.: IV-3 RBs 8/10, 2 Ss-OWi 4/10).
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Mittwoch, 24. Februar 2010 um 10:55 |
Bereits nach drei Monaten tritt bei Ordnungswidrigkeiten die Verjährung ein. Wegen der kurzen Verfolgungsverjährung kann es sich für einen Verkehrsteilnehmer günstig auswirken, wenn die Behörde im Anhörungsverfahren nicht klar macht, dass sie gegen ihn als Betroffenen ermittelt. Dann tritt nämlich keine Unterbrechung der Verjährungsfrist ein, wie aus einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 3 Ss OWi 860/09).
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Montag, 04. Januar 2010 um 11:25 |
Ein Passfoto darf zur Identifizierung eines Temposünders von der Ausländerbehörde an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt werden. Das verstößt weder gegen Datenschutzrecht noch folgt daraus ein Beweisverwertungsverbot, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 3 SsOWi 416/09).
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Dienstag, 03. November 2009 um 11:30 |
Bei Bußgelddelikten gilt eine dreimonatige Verjährungsfrist, innerhalb derer ein Bescheid ergangen sein muss. Diese Frist kann durch verschiedene Handlungen der Verfolgungsbehörden unterbrochen werden. Die Zusendung eines Anhörungsbogens, aus dem nicht klar hervorgeht, dass das in Gang gebrachte Bußgeldverfahren sich gegen den Adressaten des Schreibens als tatverdächtige Person richtet, kann den Lauf der Verjährung nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken jedoch nicht unterbrechen (Az.: 1 Ss 132/02).
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