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Unbedachte Angaben wecken Zweifel an Fahreignung
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- Erstellt am Donnerstag, 21. August 2008 15:56
Zur Erklärung eines Verkehrsunfalls gibt ein Fahrzeugführer gegenüber der Polizei an, Gas- mit Bremspedal verwechselt und im Übrigen an Parkinsonscher Krankheit zu leiden. Das ist riskant, denn nach einem Verwarnungsgeld wegen Unfallverursachung kann er von der Führerscheinstelle die Anordnung erhalten, ein ärztliches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen.
Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln. Diese wiederum können zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Beschränkungen und Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen. Die Behörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls fest, welche Fragen im Hinblick auf die Fahreignung des Betroffenen zu klären sind.
Im Falle von Parkinsonscher Krankheit ist beispielsweise die Fähigkeit, Personenkraftwagen sicher zu führen, nur bei erfolgreicher Therapie oder in leichteren Fällen der Erkrankung gegeben. Bei negativem Gutachtenausgang entzieht die Führerscheinstelle regelmäßig die Fahrerlaubnis. Eine leichtfertige Äußerung gegenüber der Polizei kann so den Führerschein kosten!