Neuigkeiten
Betrunkener Fahrlehrer macht sich nicht strafbar
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 21. August 2008 10:44
Macht sich ein alkoholisierter Fahrlehrer, der dem Fahrschüler Anweisungen gibt und auch über seine zusätzlichen Pedale in das Fahrgeschehen eingreifen kann, strafbar wegen Trunkenheitsfahrt?
Verboten ist, ein Fahrzeug zu führen, obwohl man wegen Alkoholaufnahme zum sicheren Fahren nicht in der Lage ist. Aus dem Sinn des Wortes „Führen“ ergibt sich, dass nur derjenige Führer eines Fahrzeugs sein kann, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeugs bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind.
Fahrlehrer bedienen regelmäßig keine wesentlichen Einrichtungen des Fahrzeugs. Ohne Einfluss auf die rechtliche Bewertung ist dabei, dass der Beifahrer sich vorbehält, im Notfall einzugreifen und die Führung des Fahrzeugs zu übernehmen. Zwar gilt der Fahrlehrer bei Fahrschulfahrten als Führer des Kraftfahrzeugs im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wenn der Fahrschüler keine Fahrerlaubnis besitzt. Diese Vorschrift, die den Fahrschüler vor einer Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schützt, hat aber nur Geltung für das StVG und kann nicht auf das Strafgesetzbuch, in dem die Trunkenheitsfahrt verortet ist, angewendet werden. Somit bleibt das Verhalten des betrunkenen Fahrlehrers sanktionslos.