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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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DHWiki - Inhaltsverzeichnis
  • Absolute Fahruntüchtigkeit
    Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration beim Auto- und ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration beim Fahrradfahrer wird unwiderlegbar vermutet, dass man fahruntüchtig ist. Die Folge: Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt.
  • Absprache
    Gegen die Zusage des Angeklagten, ein volles oder ein Teilgeständnis abzulegen oder von der Stellung von Beweisanträgen abzusehen, wird dem Angeklagten die Verhängung einer milderen Strafe zugesagt.
  • Anhörung
    Bevor gegen den Betroffenen ein Bußgeldbescheid erlassen wird, muss ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Dieses Recht auf Anhörung steht jedem Betroffenen vor Erlass einer Sanktion zu. Eine Anhörung, egal ob sie mündlich oder schriftlich erfolgt, setzt immer eine Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht voraus. Bleibt diese Belehrung aus, dürfen Angaben, die bei der Anhörung gemacht wurden, nicht verwertet werden.
  • Anhörungsbogen
    Mit dem Anhörungsbogen soll dem Betroffenen vor Abschluss der Ermittlungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Er muss dabei auch über sein Schweigerecht belehrt werden. Der Betroffene ist aber nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzuschicken. Er ist auch nicht verpflichtet Portokosten aufzuwenden. § 111 OWiG, der eine Auskunftspflicht voraussetzt, ist nicht einschlägig, da diese Vorschrift der Feststellung der Identität des Betroffenen dient. Die für die Verfolgung der Verkehrsbußgeldverfahren notwendigen Daten sind der Behörde jedoch regelmäßig bekannt. Dies ergibt sich schon daraus, dass den Betroffenen das Schreiben erreicht hat. Fragen, die auf einen etwaigen Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch abzielen, braucht der Betroffene ohnehin nicht zu beantworten. Angaben zur Sache können immer verweigert werden. Einen Zwang zur Selbstbezichtigung gibt es nicht.
    Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann dem Halter allerdings nach Abschluss des Verfahrens die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Dazu kommt es aber nur selten und unter bestimmten Voraussetzungen (Mehr dazu unter Fahrtenbuchauflage)

  • Anklage
    Schriftstück, mit dem die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf beschreibt.
  • Atemalkoholkonzentration (AAK)
    Ein objektives Maß für die alkoholische Beeinflussung stellt die Atemalkoholkonzentration dar. Sie wird über die Atemluft ermittelt und kommt dadurch zustande, dass in den Lungenbläschen ein Übergang des Alkohols aus dem arteriellen Blutkreislauf in die eingeatmete Luft erfolgt. Dadurch wird beim Ausatmen Alkohol abgegeben. Als Maßeinheit dient die Alkoholmenge in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l).
  • Aufbauseminar
    Besondere Aufbauseminare ermöglichen den Abbau von bis zu vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.
  • Augenblicksversagen
    Übersehen oder Verwechslung einer Verkehrsanordnung durch leichte Fahrlässigkeit. Ein Augenblicksversagen kann ein Fahrverbot entfallen lassen.
  • Auskunftsverweigerungsrecht
    Recht eines Jeden, gegenüber der Justiz auf Fragen, durch deren Beantwortung man sich oder einen Angehörigen strafbar machen könnte, nicht zu antworten.
  • Ausnahme vom Fahrverbot
    Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass von der Verhängung eines Regelfahrverbotes ausnahmsweise abgesehen werden kann.  Außerdem kann unter Umständen eine bestimmte Fahrzeugklasse/Fahrzeugart vom Fahrverbot ausgenommen werden (z.B. bei Berufskraftfahrern). Die Rechtsprechung hat für solche Ausnahmen aber sehr enge Grenzen gesetzt. Insbesondere reicht die bloße Feststellung, dass man beruflich stark auf den Führerschein angewiesen sei, nicht aus. Wirtschaftliche oder berufliche Nachteile sind vom Betroffenen im allgemeinen als typische Folge eines Fahrverbotes hinzunehmen. Für eine Ausnahme muss festgestellt werden, dass dem Betroffenen durch das Fahrverbot unabwendbare Nachteile entstehen, die seine berufliche Existenz gefährden. Auch wenn dem Betroffenen durch das Fahrverbot  eine außergewöhnliche Belastung aufgebürdet würde, weil er eine schwere Behinderung hat oder zur Pflege einer nahestehenden Person verpflichtet ist, kann von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
  • Aussage gegen Aussage
    Das Gericht entscheidet in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO). Es liegt in seinem Ermessen, ob es dem Betroffenen/Beschuldigten/Angeklagten glaubt (diese dürfen einen Vorwurf leugnen oder schweigen) oder den Zeugen (sie sind zur Wahrheit verpflichtet) mehr Glauben schenkt. Durch Beweisanträge können Verfahrensbeteiligte auf den Umfang der Beweisaufnahme Einfluss nehmen. Die Situation Aussage gegen Aussage besteht letztlich nur dann, wenn der Richter keiner der beiden Aussagen mehr oder weniger Glauben schenkt.

  • Äußerung
    Jede Aussage des Beschuldigten zur Sache.
  • Belehrung
    Information der Polizei, dass man zu einer Aussage nicht verpflichtet ist.
  • Berufung
    Bei der Berufung handelt es sich um ein Rechtsmittel, mit dem das Urteil der ersten Instanz sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Weise überprüft wird.
  • Beschuldigter
    Person, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen und gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird
  • Betroffener
    Beschuldigter im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Bewährung
    Die verhängte Freiheitsstrafe muss nicht verbüßt werden. Bewährt sich der Täter, wird die Strafe erlassen, andernfalls die Bewährung widerrufen. Die Folge ist dann die Strafverbüßung.
  • Beweisaufnahme
    Eigene Wahrnehmungen des Gerichts von den Beweismitteln. Dies können sein: Einlassung oder Geständnis von Angeklagten, Zeugen, Sachverständige, die Inaugenscheinnahme von Urkunden.

  • Blutalkoholkonzentration (BAK)
    Objektiver Wert, der sich aus der konsumierten Alkoholmenge im Verhältnis zum Körpergewicht bestimmt. Der Einwand, man habe auf nüchternen Magen getrunken, ist daher unerheblich und in keiner Weise geeignet, die Blutalkoholkonzentration irgendwie „herunterzurechnen“.
  • Bundeszentralregister (BZR)
    Register, in dem rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte eingetragen werden
  • Bußgeld
    Verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten
  • Bußgeldbescheid
    Wird von der Bußgeldstelle erlassen. Der Bußgeldbescheid schließt das Verwaltungsverfahren ab und enthält den dem Betroffenen gemachten Vorwurf.
  • Deal
    Ein Deal ist das Gleiche wie eine Abspache: Gegen die Zusage des Angeklagten, ein volles oder ein Teilgeständnis abzulegen oder von der Stellung von Beweisanträgen abzusehen, wird dem Angeklagten die Verhängung einer milderen Strafe zugesagt.
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Der zentrale Begriff im Fahrerlaubnisrecht. Von der „Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen“ hängt ab, ob man eine Fahrerlaubnis erhält, ob sie entzogen oder eingeschränkt wird. Konkretisiert wird dieser Begriff in den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Der Inhaber einer Fahrerlaubnis muss körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein, sich sicher im Verkehr bewegen zu können. Zur Klärung von Eignungszweifeln kann die Fahrerlaubnisbehörde unter bestimmten Umständen die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU-Gutachten) verlangen.

  • Einlassung
    Aussage oder Stellungnahme des Beschuldigten oder Betroffenen zum Tatvorwurf
  • Einspruch
    Rechtsbehelf gegen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid, der verhindert, dass diese rechtskräftig werden
  • Einspruchsbegründung
    Gesetzlich nicht erforderliche Erklärung des Betroffenen zum Einspruch
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
    Führt zum Erlöschen der Fahrerlaubnis, so dass deren Neuerteilung beantragt werden muss, um wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt zu sein
  • Fahranfänger
    Bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt die Probezeit zwei Jahre. DIese wird um zwei auf vier Jahre verlängert, wenn dem Fahranfänger wegen einer Zuwiderhandlung die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt wird.
  • Fahrerlaubnis
    Das durch den Führerschein dokumentierte Recht, Kraftfahrzeuge der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen grundsätzlich führen zu dürfen
  • Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
    Die Fahrerlaubnis wird bei erstmaligem Erwerb auf Probe erteilt. Diese Bewährungszeit beträgt vom Zeitpunkt der Erteilung an zwei Jahre.
  • Fahrerlaubnisbehörde
    Behörde, die für die Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zuständig ist und über die Eignung der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen wacht
  • Fahrtenbuchauflage
    Bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (ab 1 Punkt) kann die Fahrerlaubnisbehörde dem Halter vorschreiben, für ein oder mehrer Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen, weil der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte und davon auszugehen ist, dass der Halter den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers nicht bekannt geben wollte, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. Die Fahrtenbuchauflage erfolgt befristet.
  • Fahrverbot
    Ein Fahrverbot ist die auf ein bis drei Monate befristete Untersagung, von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Das bußgeldrechtliche Fahrverbot setzt eine grobe oder beharrliche Pflichtenverletzung des Führers eines Kfz voraus. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs.1 StVG. Das Gesetz versteht das Fahrverbot als Denkzettel. Es soll eine Warnungs- und Besinnungsfunktion haben. Im Strafrecht kann ein Fahrverbot neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Straftat muss (noch) im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen worden sein. Rechtsgrundlage ist hier § 44 StGB.
  • Fahrzeughalter
    Fahrzeughalter ist derjenige, der ein Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.
  • Freie Beweiswürdigung
    Das Gericht verschafft sich eine Überzeugung auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme.
  • Freiheitsstrafe
    Staatliche Sanktion von mindestens einem Monat bis zu lebenslanger Dauer
  • Führerschein
    Urkunde über den Besitz einer Fahrerlaubnis
  • Geldauflage
    Durch Staatsanwaltschaft oder Gericht auferlegte Geldzahlung, die nicht an eine Verurteilung gebunden ist
  • Geldstrafe
    Durch Urteil oder Strafbefehl auferlegte Geldzahlung, die nach Tagessätzen bemessen wird
  • Gemeinnützige Leistung
    Durch Staatsanwaltschaft oder Gericht auferlegte Arbeit bei nichtstaatlichen Hilfswerken, kulturellen Institutionen, Sportvereinen oder Krankenhäusern
  • Hauptverhandlung
    Kernbestandteil im Strafverfahren, in dem mündlich und im allgemeinen öffentlich die zu verhandelnde Sache aufgeklärt wird
  • In dubio pro reo
    Grundsatz, nach dem im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist
  • Informatorische Befragung
    Ein meist zu Beginn eines Polizeieinsatzes stattfindendes interviewähnliches Gespräch zwischen Polizeibeamten und Personen, die möglicherweise als Verdächtige bzw. Betroffene oder Zeugen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Frage kommen
  • Kennzeichen- Anzeige
    Die Anzeige richtet sich nicht gegen eine natürliche Person, sondern den Fahrer eines Fahrzeugs mit dem betreffenden Kennzeichen.
  • Messverfahren
    Im Bereich der Verkehrsüberwachung werden mehrere Methoden zur Gewinnung eines Messwertes mit Hilfe technischer Geräte eingesetzt.  Messgeräte, die zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden, unterliegen eine Eichpflicht.  Die Verwendung ungeeichter Messgeräte ist gesetzlich ausdrücklich verboten. Mit Rücksicht auf die Verkehrsfehlergrenze müssen bei der Auswertung von Messergebnissen Toleranzen zugrunde gelegt werden. Nach ihrer Methode lassen sich unterscheiden: Abstandsmessverfahren, Lasermessverfahren, Radarmessverfahren, Lichtschrankenmessverfahren, Piezosensoren (Drucksensoren) und Induktionsschleife sowie Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren (Video).  Gängige Messgeräte im Bereich Lasermessung sind Riegl FG 21P, Riegl LR 90-235, Laveg, Patrol/Traffipatrol und Ultra Light. Gängige Radarmessgeräte heißen TRAFFIPAX  SpeedoPhot und MULTANOVA 6F.  Bei Piezo-Anlagen sind besonders die Geräte Traffiphot S und Traffistar S330 (mit unsichtbarem Spezialblitz) verbreitet. Bei den Lichtschranken finden sich häufig die Namen eso ES.1.0 und ES 3.0 sowie eso µP 80. Bei Abstandsmessverfahren kommen regional verschiedene Systeme zum Einsatz; In NRW z.B. VAMA-Brückenabstandsmessverfahren, in Baden-Württemberg VIBRAM-BAMAS, daneben häufig die VIDIT- Methode mit dem Gerät VKS 3.01. Im Bereich der Video-Nachfahrsysteme hat man es zumeist mit Police-Pilot, ProViDa und Vidista zu tun.    

  • MPU
    Die medizinisch-psychologische Untersuchung dient der Beurteilung der Fahreignung. Diese umfasst die körperliche und geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Nachschulung
    Maßnahme, mit der eine Verkürzung der Sperrfrist zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis erreicht werden kann
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
    Nach Entzug der Fahrerlaubnis muss, um wieder zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt zu, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.
  • Ordnungswidrigkeit
    Gesetzesübertretung, für deren Ahndung nur ein Bußgeld vorgesehen ist
  • Rechtsbehelf
    Möglichkeit gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung vorzugehen
  • Rechtsbeschwerde
    Bezeichnung der Revision im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Rechtskraft
    Von einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung ausgehende Wirkung, die diese unanfechtbar macht und eine Bindungswirkung in persönlicher, zeitlicher und sachlicher Sicht erzeugt
  • Rechtsmittel
    Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung
  • Rechtsmittelverzicht
    Erklärung, auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung zu verzichten
  • Relative Fahruntüchtigkeit
    Auf Grund einer konkreten Fahrsituation und/oder körperlichen Konstitution wird festgestellt, dass man fahruntüchtig ist.
  • Revision
    Rechtsmittel, durch das – in der Regel ohne Hauptverhandlung – überprüft wird, ob das Urteil materiellrechtlich richtig und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist
  • Schriftliche Äußerung
    Gelegenheit, vor einer Behörde schriftlich zu einem Sachverhalt Angaben zu machen
  • Schutzbehauptung
    Vom Gericht verwendeter Begriff dafür, dass es dem Beschuldigten oder Betroffenen nicht glaubt
  • Sperrfrist
    Die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Zeit, vor deren Ablauf die Fahrerlaubnisbehörde gehindert ist, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
  • Spontanäußerung
    Äußerung, die eine Person gegenüber der Polizei macht, ohne von dieser bereits als Beschuldigter oder Betroffener angesehen zu werden
  • Standardisiertes Messverfahren
    Das standardisierte Messverfahren erleichtert dem Tatrichter in entsprechenden Fällen die Urteilsbegründung. Er muss nur das verwendete Messverfahren und den vorgenommenen Toleranzabzug anführen. Der verminderte Urteilsaufwand ist aber nur gegeben, wenn keine Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen und die Verwertbarkeit der Messung nicht beanstandet wurde.  Eine wichtige Aufgabe des Verteidigers besteht deshalb darin, eine ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung durch konkrete Beanstandungen anzugreifen. Ein standardisiertes Messverfahren setzt außerdem voraus, dass das Gerät in einem geeichten Zustand entsprechend den Zulassungsbestimmungen der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) und den Vorgaben der Herstellerbedienungsanleitung von qualifiziertem Messpersonal eingesetzt wurde.   

  • Strafbefehl
    Vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität, das zur Verurteilung ohne Durchführung einer Hauptverhandlung führt
  • Strafklageverbrauch
    Nach einer Verurteilung kann wegen derselben Tat keine erneute Verurteilung erfolgen.
  • Tagessatz
    Maß zur Bestimmung von Geldstrafen. Ein Tagessatz entspricht 1/30 des frei verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens.
  • Tilgungsfrist
    Die Tilgungsfrist ist beim Verkehrszentralregister der Zeitraum, innerhalb dessen Eintragungen gegen den Betroffenen verwertet werden dürfen.
  • Überliegefrist
    Die Überliegefrist ist im Verkehrszentralregister ein sich an die Tilgungsfrist anschließender Zeitraum von einem Jahr. Dieser dient dazu, dass ältere Eintragungen nicht gelöscht werden, obwohl innerhalb der Tilgungsfrist Verstöße begangen und erst später rechtskräftig wurden.
  • Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
    Mangel an körperlichen, geistigen oder charakterlichen Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Urteil
    Gerichtliche Entscheidung über einen Streitgegenstand
  • Verfolgungsverjährung
    Ein Verfahrenshindernis, das die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ausschließt (§ 31 Abs. 1 S. 1 OWiG).
  • Verjährungsfrist
    Frist, innerhalb der ein Verstoß gegen den Betroffenen ahndungsfähig ist. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate, solange wegen der Handlung kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Danach beträgt die Frist sechs Monate. Eine Ausnahme gilt bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder einer Fahrt unter Drogeneinwirkung. Für diese Verstöße gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von sechs Monaten (Bei Vorsatz ein Jahr). Die Verjährung kann, neben dem Erlass eines Bußgeldbescheides, durch bestimmte in § 33 Abs. 1 S. 1 OWiG aufgezählte Handlungen unterbrochen und so im Ergebnis verlängert werden. Die häufigste Unterbrechungshandlung ist die Anhörung des Betroffenen. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Die Anhörung des Betroffenen bildet eine Ausnahme. Sie kann die Verjährung nur einmal unterbrechen. Durch die anderen Unterbrechungshandlungen kann die Verjährung bis zu maximal zwei Jahre verlängert werden, dann tritt die absolute Verjährungsfrist ein.
  • Verkehrszentralregister (VZR)
    Register, in dem Daten über Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, gespeichert werden. Das Verkehrszentralregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.
  • Vorladung
    Aufforderung, bei einer Behörde zu erscheinen, um dort zu einem Sachverhalt Angaben zu machen
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Gewährung des Zustands, als hätte man eine Frist nicht versäumt
  • Zeugnisverweigerungsrecht
    Recht, unter bestimmten Voraussetzungen, vor der Bußgeldstelle oder dem Gericht die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern
  • Zustellung
    Die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form
 
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