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Mittwoch, 02. September 2009 um 10:05 |
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Nach landläufiger Meinung ist für die richtige Ladungssicherung eines Lkws ausschließlich dessen Fahrer zuständig. Dabei sind tatsächlich alle Personen für die richtige Beladung verantwortlich, die in irgendeiner Weise mit dem Ladevorgang befasst sind. Das trifft auch den Versender der Ware. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigte in einem Beschluss die Auffassung des Amtsgerichts (AG), dass den Geschäftsführer einer GmbH zu einer Geldbuße verurteilte, weil er als die in seinem Betrieb für die Ladungssicherung verantwortliche Person nicht verhindert hat, dass ein beauftragter Lkw den Betriebshof mit unzureichend gesicherter Ladung verlassen hat (Az.: 322 Ss 39/07).
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Freitag, 12. Juni 2009 um 10:38 |
Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Daher sollen deren Angehörige mit dem Führerschein der Klasse B künftig auch Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren dürfen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte erhalten. Nach Schätzungen des Feuerwehrverbandes sind bundesweit mindestens 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 16/13108).
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Dienstag, 19. Mai 2009 um 08:56 |
Wer mit seinem Lkw tagtäglich Tonnen an Ladung über deutsche Straßen transportiert, muss auch für die Sicherheit seines Fahrzeugs sorgen. Das heißt jedoch nicht, dass jeder Fahrer vor Fahrtantritt einen Blick auf die Bremsanlage zu werfen hat. Eine solche Pflicht würde die gebotenen Sorgfaltsanforderungen klar überspannen, meint zumindest der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Az.: 311 SsRs 138/08).
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Dienstag, 12. Mai 2009 um 11:49 |
Wie detailliert die gerichtlichen Feststellungen im Zuge eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw sein müssen, zeigt ein Verfahren des Oberlandesgerichts (OLG) Celle. Das OLG hatte über den Fall eines Fuhrparkleiters zu entscheiden, der vom Amtsgericht zu einer Geldbuße verurteilt wurde, weil er einen Lkw ohne ausreichende Papiere an einem Ostermontag auf die Straße geschickt hatte. Die von dem Betroffenen angeführten Einwände gegen das Urteil führten zu einem vorläufigen Erfolg, da es das Amtsgericht versäumt hatte, Angaben darüber zu machen, ob es sich bei der Ladung um ungeschälte beziehungsweise vorgewaschene Speisekartoffeln gehandelt hat (Az.: 322 SsRs 8/09).
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Dienstag, 14. Oktober 2008 um 09:11 |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, bei der es um ein Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten ging. Dabei stellte es klar, dass die geltende Rechtslage keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot beinhaltet, indem es eine zeitweise straflose Tat rückwirkend wieder zu einer ahndenden Tat macht, wie es der Beschwerdeführer vorgetragen hatte (Beschluss vom 18.09.2008, Az.: 2 BvR 1817/08).
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