Gelegenheitskonsumenten von Haschisch droht Führerscheinentzug


Nimmt ein Autofahrer gelegentlich Cannabis zu sich, kann ihm der Führerschein entzogen werden, weil er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wie das Verwaltungsgericht (VerwG) Aachen mit Beschluss vom 05.12.2011 entschied (Az.: 3 L 457/11).

Die Straßenverkehrsbehörde entzog einem Autofahrer die Fahrerlaubnis, nachdem bei ihm in einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass er unter Cannabis-Einfluß stand.

Das VerwG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Behördenmaßnahme. Bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss - auch wenn keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt würden - stehe fest, das der Autofahrer nicht zwischen Konsum und Autofahren unterscheiden könne. Der für den Führerscheinentzug notwendige über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Konsum der Cannabisprodukte Haschisch oder Marihuana könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, so das Gericht.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite von Christian Demuth, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, der insbesondere im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig ist.