Das Auto als Tabuzone für Multimedia-Handys
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- Erstellt am Donnerstag, 26. November 2009 12:45
Moderne Mobiltelefone sind für viele Autofahrer weit mehr als ein bloßes Kommunikationsmittel. Die kleinen Multimediageräte dienen als Internetzugang, versorgen das Autoradio mit Musik oder werden als Navigationshilfe genutzt. In Anbetracht der vielen Zusatzfunktionen dürfen sich Autofahrer jedoch nicht darüber hinwegtäuschen lassen, dass die Handynutzung in Deutschland während der Fahrt generell verboten ist - unabhängig davon, ob das Gerät zum Telefonieren, Navigieren oder zum bloßen Ablesen der Uhrzeit in die Hand genommen wird.
So ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt eindeutig immer dann untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Die Rechtsprechung legt den Begriff der „Benutzung“ weit aus. Daher ist nicht nur das Telefonieren, das Verschicken von Kurzmitteilungen (SMS) oder bereits das Wählen einer Nummer verboten, sondern auch jegliche andere Nutzung einer Handy-Funktion. Dazu zählen beispielsweise der Gebrauch als Diktiergerät oder als Notizbuch, die Abfrage von Daten etwa aus dem Internet oder nur das Ablesen der Uhrzeit vom Display. Gleiches gilt für die Verwendung als MP3-Player. Und auch wenn Mobiltelefonhersteller gerne etwas anderes suggerieren, die Nutzung eines Handys als Navigationsgerät ist in Deutschland ebenfalls verboten, wenn der Fahrer das Gerät hierfür in die Hand nimmt.
Das Handyverbot beginnt bereits mit der bloßen Vorbereitung der Nutzung, womit schon das Aufnehmen und Halten des Geräts, um dann damit zu telefonieren, verboten ist. Das heißt, auch wer ein ausgeschaltetes Mobiltelefon in die Hand nimmt, um es für ein Telefonat einzuschalten, verstößt gegen das Handyverbot. Für die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit spielt es keine Rolle, ob ein Gespräch tatsächlich zustande kommt oder beispielsweise an einem entladenen Akku scheitert. Zudem umfasst das Handyverbot nicht nur reine Mobiltelefone. Auch Taschencomputer, Palm-Organizer oder Funkgeräte können darunter fallen, wenn diese über eine Zusatzfunktion verfügen, die es dem Benutzer zumindest theoretisch ermöglicht in das Fernsprechnetz zu telefonieren. Geahndet werden Verstöße mit einem Bußgeld von 40 € sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt legal nutzen möchte, kommt daher nicht um eine Freisprecheinrichtung herum. Denn wenn das Gerät zum Telefonieren nicht in die Hand genommen wird, ist das Führen von Telefonaten während der Fahrt erlaubt. Eine weitere Ausnahme vom Handyverbot: Ein Bußgeld darf nur dann verhängt werden, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist oder bei Kraftfahrzeugen der Motor läuft. Wer also beispielsweise bei einem kurzen Halt vor einer roten Ampel den Motor abstellt und dann das Handy benutzt, handelt im Rahmen des Erlaubten, unabhängig von der genutzten Funktion. Zumindest, solange er das Gerät noch vor dem Start des Motors wieder aus der Hand legt.