Tempokontrolle muss zuverlässig und nachprüfbar sein
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- Erstellt am Mittwoch, 11. November 2009 10:11
Eine Autofahrerin wurde vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung freigesprochen, weil Zweifel an der Zuverlässigkeit des eingesetzten Messsystems bestehen blieben, wie aus einem Beschluss des Amtsgerichts (AG) Dillenburg hervorgeht (Az.: 3 OWi 2 Js 54432/09).
Eine PKW-Fahrerin erhielt einen Bußgeldbescheid mit dem Ordnungswidrigkeitenvorwurf am 8. Mai 2009 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten zu haben. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein. Das zuständige AG sprach die Fahrerin nach dem Grundsatz in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - frei.
Die Zweifel des Gerichts gründen auf rechtsstaatlich nicht hinnehmbaren Mängeln des bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzten PoliScanSpeed-Messsystems. Dabei bemängelte das Gericht insbesondere, dass das Messverfahren nicht standarisiert sei. Außerdem verblieben Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit des PoliScan-Messsystems, da es nicht dem Stand der Technik genüge, wonach ein überprüfbarer Beweis der richtigen Messwertgewinnung möglich sein müsse und es ferner keine zuverlässige, nachträgliche Richtigkeitskontrolle der gewonnenen Messwerte und der Zuordnung der abgelichteten Fahrzeuge zulasse. Der verfassungsrechtlich gesicherte Anspruch auf die nachträgliche Kontrolle der Richtigkeit der zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung hat angesichts der zum 1. Februar 2009 drastisch erhöhten Bußgelder für Temposünder noch zusätzlich an Gewicht gewonnen.
Für seine Entscheidungsfindung ging das AG auf mehrere Gutachten zum PoliScanSpeed-Messverfahren ein. Mit den geweckten Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Ergebnisse aus Geschwindigkeitsmessungen steht das Gericht nicht allein. Die Sachverständigen der Verkehr- Unfall-Technik Sachverständigengesellschaft mbH entdeckten in rund 80 Prozent von 1810 untersuchen Fällen von Geschwindigsübertretungen - es ging hierbei nicht um spezielle Anbieter von Messsystemen - technische oder formale Fehler. Das Spektrum reicht von der Verwechslung von Fahrzeugen bis hin zum fehlerhaften Aufbau der Messgeräte.