Messmethoden bei der Raser-Jagd


Im Kampf gegen Temposünder stehen Polizei und Behörden mit Radarmessgeräten, Laserpistolen und fest installierten Blitzern unterschiedliche Messverfahren zur Verfügung. Straffrei-mobil bietet einen Überblick über die gängigen in Deutschland eingesetzten Methoden und Messprinzipien.

Radaranlagen
Bei Verkehrsradaranlagen werden vom Gerät ausgesendete Radarstrahlen vom Fahrzeug reflektiert. Die Frequenz des reflektierten Strahls ist aufgrund des Dopplereffektes bei sich dem Gerät nähernden Fahrzeugen größer und bei sich vom Gerät entfernenden Fahrzeugen geringer als die des ausgesendeten Strahls. Aus den reflektierten Strahlen läßt sich die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs berechnen, indem das Gerät den eingehenden Strahl misst und die Differenz zur Frequenz des ausgehenden Strahls bestimmt.

Lichtschrankenmessung
Wird eine Messung mit Lichtschrankenmessgeräten durchgeführt, werden mehrere Lichtschranken in einem festgelegten Abstand hintereinander aufgebaut und quer zur Fahrbahn ausgerichtet. Passiert ein Fahrzeug diese Geräteaufstellung, wird die Lichtschranke unterbrochen und die dabei vom Gerät ausgesendeten elektrischen Signale werden erfasst. Anhand der Zeitabstände zwischen den Signalen kann dann unter Berücksichtigung des Abstandes der Lichtschranken die Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt werden.

Piezosensorenmessung
Wird eine Geschwindigkeitsmessung mittels Piezosensoren vorgenommen, müssen hierfür mehrere als Koaxialkabel ausgeführte Piezosensoren hintereinander in die Fahrbahn eingelassen sein. Werden diese von einem Fahrzeug überfahren, liefern die Sensoren ein elektrisches Signal. Das Gerät misst dann die Zeitabstände zwischen den Signalen und berechnet unter Berücksichtigung des Sensorenabstandes die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugs.

Induktionsschleifenmessung
Die Induktionsschleifenmessung verfährt nach einem ähnlichen Prinzip. Hier liefern Fahrzeuge beim Überfahren von Induktionsschleifen einen elektrischen Signalverlauf. Das Messgerät ermittelt den Zeitversatz zwischen den Signalen und berechnet so unter Berücksichtigung des Abstandes zwischen den Schleifen die Fahrzeuggeschwindigkeit.

Faseroptische Messfühler
Bei faseroptischen Messfühlern wird der Effekt genutzt, dass die Übertragungsdämpfung bei Lichtleitfasern ansteigt, wenn beim Überfahren Druck auf sie ausgeübt wird. Sind mehrere solcher faseroptischen Messfühler hintereinander in die Fahrbahn eingelassen, liefert ein Kraftfahrzeug beim Überfahren jedes Sensors ein Lichtsignal. Aus den Zeitabstände zwischen den Signalen lässt sich dann die Fahrzeuggeschwindigkeit berechnen.

Laseroptische Sensoren
Wird eine Messung mit laseroptischen Sensoren vorgenommen, muss das Fahrzeug vom Bediener entweder über ein Laserhandmessgerät - eine sogenannte Laserpistole - anvisiert werden oder der Messbereich wird vom Gerät automatisch nach Fahrzeugen abgesucht. Die Messgeräte senden dabei eine Folge von Laserimpulsen aus und empfangen die vom Fahrzeug reflektierten Anteile. Für jeden dieser Impulse wird die Laufzeit bis zum Wiedereintreffen gemessen, um daraus jeweils die zugehörige Entfernung zum Fahrzeug zu berechnen. Aus der Änderung der so gemessenen Entfernung ergibt sich als Ergebnis die Fahrzeuggeschwindigkeit.

Video-Verkehrsüberwachungsanlagen
Fest im Messfahrzeug eingebaut werden Video-Verkehrsüberwachungsanlagen. Die entsprechend ausgerüsteten Wagen befinden sich bei der Messung im fließenden Verkehr. Zur Messung der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs wird manuell die Zeit gestoppt, die es für eine bestimmte Strecke benötigt. Die Länge der Strecke wird entweder im voraus gemessen und ins Gerät eingegeben oder beim Nachfahren über die Raddrehung des Polizeifahrzeugs ermittelt. Das Gerät berechnet dann automatisch die Durchschnittsgeschwindigkeit der gemessenen Strecke.

Sämtliche Messverfahren eint der Umstand, dass zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland nur geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte eingesetzt werden dürfen. Die Voraussetzung für jede Eichung ist, dass die betreffende Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Eichung zugelassen ist. Bei Geschwindigkeitsmessgeräten, die für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden, beträgt die Gültigkeitsdauer der Eichung in der Regel ein Jahr. War die Gültigkeitsdauer der Eichung bereits abgelaufen, kann dies nur mit einem zusätzlichen Sicherheitsabschlag zugunsten des Betroffenen ausgeglichen werden. Doch auch gültig geeicht sind Messgeräte nur so genau, wie es ihre Anwender zulassen. Für korrekt gemessene Geschwindigkeiten bedeutet das, die Messgeräte müssen der Bauart entsprechend und gemäß der vom Hersteller beigefügten Gebrauchsanweisung verwendet werden. Um sicherzustellen, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ist es ratsam, einen entsprechenden Bußgeldbescheid durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Denn nur ein Rechtsanwalt erhält umfassende Akteneinsicht – und damit auch Zugriff auf die Messprotokolle.

Interview: Verkehrsrechtler Demuth zu Messverfahren