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Zwei Drittel aller Messergebnisse unzuverlässig
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- Erstellt am Mittwoch, 18. März 2009 09:00
Die Mitarbeiter der „Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft mbh“ (VUT-GmbH) habe in einer groß angelegten Überprüfung von Anlagen, die bei der Jagd auf Verkehrssünder zum Einsatz kommen, belegt, dass ein Großteil der Messungen beweismäßig nicht oder nur unvollständig nachvollziehbar ist. Von über 1800 Messungen soll dabei lediglich ein Drittel zuverlässig gewesen sein.
Die VUT-GmbH, die sich seit Jahren im Auftrag von Rechtsanwälten und Gerichten mit der Überprüfung von Messergebnissen aus der Verkehrsüberwachung befasst, hat im Zeitraum April 2007 bis März 2009 insgesamt 1810 Messvorgänge überprüft. Dabei ging es zumeist um Autofahrer, denen vorgeworfen wurde, zu schnell gefahren zu sein oder den Abstand nicht eingehalten zu haben. Bei 60 dieser Bußgeldvorgänge (3,31 %) durfte aus technischer Sicht eine Messung nicht verwertet werden. In 34 Fällen (1,88 %) konnten Mängel aufgezeigt werden, wonach der jeweilige Messwert der Höhe nach als fehlerhaft einzuordnen war. Bei 536 der untersuchten Bußgeldvorgänge (29,61%) konnte festgestellt werden, dass auf der Grundlage der in der Bußgeldakte enthaltenen Informationen der Erlass eine Bußgeldbescheides aus technischer Sicht nicht gerechtfertigt war und in 587 Vorgängen (32,43 %) war die Beweisführung immerhin so mangelhaft, dass zwar von einem begründeten aber nicht zweifelsfrei sicher erwiesenen Verdacht gegen den Betroffenen gesprochen werden konnte. Lediglich 323 Fälle (17,85 %) ergaben unbedeutende technische oder formale Mängel und bei nur 270 Fälle (14,92 %) lag eine einwandfreie und plausibel nachvollziehbare Messung vor.
Entsprechend bemängelten die Experten der VUT-GmbH dann auch, dass sich die behördliche Beweisführung zum großen Teil noch auf Verfahren stützt, bei denen keine eigentliche Dokumentation des technischen Messergebnisses zur Verfügung steht – wie etwa bei Handlasermessgeräten. Hier kann später ein Mangel in der Dokumentation eines ordnungsgemäßen Messbetriebes nur noch durch die Aussagen der Messbeamten festgestellt werden. Eine technische Auswertung ist nicht mehr möglich.
Die Sachverständigen beließen es jedoch nicht bei bloßer Kritik. Sie stellen konstruktive Forderungen für eine bessere Qualität der Verkehrsüberwachung auf, denen sich vielleicht auch zunehmend die Richterschaft anschließen wird. So sollte in standardisierten Messverfahren ein nachvollziehbares Beweismittel vorgeschrieben sein. Das Beweismittel mit der einfachen Anzeige eines Messergebnisses dürfe dabei nicht genügen. Das Ergebnis müsse vielmehr plausibel und einfach zu prüfen sein und es müsse einem bestimmten Messobjekt definitiv zuzuordnen sein. Dabei sollte der Messbetrieb mit Beginn und Ende klar im Beweismittel definiert werden. Ferner müssten alle Messergebnisse – auch vor allem annullierte Messergebnisse – erfasst sein, um Störungen im Messbetrieb feststellen und Ursachen beseitigen zu können. Durch eine vollständige Aktenführung sollte der jeweilige Messbetrieb mit geeichtem Messgerät vom Aufbau, über den Betrieb bis zur Auswertung nachprüfbar sein. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass in der Praxis aus Kostengründen auf viele dieser Erfordernisse verzichtet wird.
Einer technikgläubigen Justiz diese Schwachpunkte aufzuzeigen, ist eine Aufgabe der Rechtsanwälte, die in Bußgeldsachen verteidigen. Zu einem zu unrecht verhängten Bußgeld, Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot darf es nicht kommen. Die VUT-Sachverständigengesellschaft mbH liefert Rechtsanwälten daher wertvolle Unterstützung, wenn es um die Überprüfung von Beweisunterlagen „auf Herz und Nieren“ geht. Umfangreiche Akteneinsicht kann jedoch nur der Anwalt erhalten, ein Gutachter kann erst anhand dieser Unterlagen eine korrekte Messung „gerichtsfest“ bestätigen oder widerlegen. Dies macht zumeist einen wichtigen Baustein der Verteidigungsstrategie gegen einen Bußgeldbescheid aus.