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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Home Geschwindigkeit
Autofahrer müssen ihre tatsächliche Geschwindigkeit auch sehen PDF Drucken
Freitag, 09. April 2010 um 10:40

Reduziert ein Autofahrer seine überhöhte Geschwindigkeit nicht, obwohl er sogar nachts am Bewuchs am Straßenrand seine tatsächliche Geschwindigkeit hätte erkennen müssen, begeht er die Geschwindigkeitsübertretung vorsätzlich, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 4 Ss OWi 86/09).
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Kreisverkehr beendet Tempobeschränkung PDF Drucken
Donnerstag, 18. März 2010 um 11:30

Ist die Höchstgeschwindigkeit durch ein Verkehrsschild beschränkt, das sich kurz vor der Einfahrt eines außerörtlichen Kreisverkehrs befindet, gilt die Beschränkung nach Verlassen des Kreisverkehrs nicht mehr. Das Tempobeschränkung besteht nach Verlassen des Kreisverkehrs nur dann weiter, wenn sich das entsprechende Verkehrsschild dort ein weiteres Mal befindet. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 3.8.2009 hervor (Az.: 24 U 252/09).
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PoliScan Speed-Messung kann gültig sein PDF Drucken
Donnerstag, 11. März 2010 um 11:30

Die mit dem Messverfahren PoliScan Speed ermittelte Geschwindigkeit ist bei der Messung eines allein ankommenden Fahrzeugs unter normalen Umständen nicht zu beanstanden, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervorgeht (Az.: 1 (8) SsBs 276/09 - AK 79/09).
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Hase soll Tempoverstoß begangen haben PDF Drucken
Dienstag, 19. Januar 2010 um 11:00

Ein durch die Messung laufender Hase soll das Messergebnis einer Geschwindigkeitskontrolle verfälscht haben. Das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen konnte in der Messdokumentation weder Hasen noch Messfehler erkennen und verurteilte den zu schnellen Autofahrer (Az.: 19 OWi 89 Js 1880/08 - 170/08).
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Zwei Temposünden sind nicht immer zwei Taten PDF Drucken
Montag, 28. Dezember 2009 um 11:30

Stehen zwei Geschwindigkeitsverstöße in einem derart unmittelbaren zeitlich-räumlichen und inneren Zusammenhang, dass sie sich für eine unbeteiligten Dritten bei natürlicher Betrachtung als einheitlich zusammenhängendes Tun darstellen, so können sie nicht einzeln als getrennte Verstöße verfolgt werden, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (5 Ss OWi 297/09).
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