Es gibt keine generelle Verpflichtung, bei Dunkelheit das Fernlicht einzuschalten. Das ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Hamm, mit der die Richter die Vorinstanz bestätigten.
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Schreibt die „Winterreifenpflicht“ Aufziehen von entsprechenden Pneus ab kalendarischem Winteranfang vor oder geht es doch eher um die tatsächlichen Wetterverhältnisse?