Der bußgeldbewehrte Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt" wird im Laufe des Jahres 2010 neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen.
Ein im europäischen Ausland zugelassenes und dort als verkehrs- und betriebssicher eingestuftes Kraftfahrzeug darf nach deutschem Recht auch dann bemängelt werden, wenn hierin ein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit in Europa vorliegt. Denn die von § 20 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bezweckte Sicherheit des Straßenverkehrs rechtfertigt eine Beeinträchtigung der Freiheit des Warenverkehrs. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 5.03.2009 hervor (Az..: 2 Ss OWi 71/09).
Es gibt keine generelle Verpflichtung, bei Dunkelheit das Fernlicht einzuschalten. Das ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Hamm, mit der die Richter die Vorinstanz bestätigten.
Für die Benutzung eines Fahrzeugs im ordnungsgemäßen Zustand ist nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter verantwortlich. Welche Umstände begründen zusätzlich die Halterhaftung?
Die Straßenverkehrsordnung bestimmt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Schreibt die „Winterreifenpflicht“ Aufziehen von entsprechenden Pneus ab kalendarischem Winteranfang vor oder geht es doch eher um die tatsächlichen Wetterverhältnisse?