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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Home Fahrverbot Vollstreckung
Gehbehinderung schützt nicht vor Fahrverbot PDF Drucken
Montag, 12. April 2010 um 10:20

Eine Gehbehinderung, eingestuft als 50-prozentige Schwerbehinderung, stellt noch keine erhebliche Besonderheit dar, die zum Absehen von einem einmonatigen Regelfahrverbot führen würde, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 2 Ss OWi 687/06).
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Zweiter Tempoverstoß wird bereits teurer PDF Drucken
Montag, 29. März 2010 um 10:10

Beging eine Autofahrer bereits eine Geschwindigkeitsübertretung, fällt die Ahnung bei einem weiteren grob pflichtwidrigen Tempoverstoß wegen Beharrlichkeit strenger aus, wie sich einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Lüdinghausen entnehmen lässt (Az.: 19 OWi 89 Js 1585/08 - 146/08).
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Kein Ermessen bei Vier-Monatsfrist PDF Drucken
Donnerstag, 18. Februar 2010 um 11:25

Von der Möglichkeit die sogenannte Vier-Monatsfrist anzuwenden, also den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Fahrverbots über den Zeitpunkt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung zu verschieben, muss der Bußgeldrichter Gebrauch machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ihm steht dabei kein Ermessen zu, wie einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zu entnehmen ist (Az.: IV-2 Ss-OWi 9/09 - (OWi) 11/09 IV).
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Ein Urteil mit Fahrverbot muss Angaben zu Härten enthalten PDF Drucken
Montag, 14. Dezember 2009 um 11:20

Finden sich in einem Urteil, in dem ein Fahrverbot verhängt wurde, keine Angaben über die persönlichen wie beruflichen Umstände des Betroffenen, kann das Urteil vom Beschwerdegericht auf mögliche Härten hin nicht überprüft werden und ist deshalb im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 2 Ss OWi 593/09).
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Keine doppelten Fahrverbote in einem Urteil PDF Drucken
Donnerstag, 10. Dezember 2009 um 11:20

Stehen zwei Ordnungswidrigkeiten, die beide mit einem Fahrverbot geahndet werden könnten, in Tatmehrheit - sind also zwei getrennte Taten - kann im Falle eines Urteils über beide Verstöße nur ein Fahrverbot verhängt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (3 SsOWi 451/09).
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