Persönliches Erscheinen vor Gericht bei drohendem Fahrverbot
- Details
- Erstellt am Donnerstag, 17. Dezember 2009 10:30
Droht ein Fahrverbot, kann das Gericht kann auf dem persönlichen Erscheinen des Betroffenen bestehen, da nur so die persönlichen und beruflichen Umstände in Bezug auf mögliche Härten bei Verhängung des Regelfahrverbots festgestellt werden können. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (3 Ss OWi 484/09).
Ein Autofahrer fuhr außerhalb geschlossener Ortschaften 37 km/h zu schnell. Deshalb erhielt er einen Bußgeldbescheid über eine Geldbuße von 100 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Dem widersprach der Autofahrer und stellt außerdem beim Amtsgericht (AG) den Antrag, nicht persönlich zur Hauptverhandlung zu müssen, was abgelehnt wurde. Das AG bestätigte den Bußgeldbescheid. Das Urteil erging, obwohl der Autofahrer nicht zum Termin erschienen war. Dagegen wandte sich der Mann mit einer Rechtsbeschwerde. Er monierte, dass ihn das AG nicht von seiner Pflicht entbunden habe, persönlich zur Hauptverhandlung zu erscheinen.
Die Beschwerde beim OLG war hier bereits aus formellen Gründen erfolglos. Der Senat merkte allerdings zur Sache an, dass der Fahrer von seinem Erscheinen nicht hätte entbunden werden müssen und er auch nicht ohne genügende Entschuldigung dem Termin hätte fernbleiben dürfen.
Der Autofahrer habe zwar seine Fahrereigenschaft eingeräumt und mitgeteilt, dass er zur Sache keine Angaben machen werde. Trotzdem könne ein persönliches Erscheinen auch dann erforderlich sein, wenn es darum gehe, ob ein Regelfahrverbot wegen Existenzbedrohung gegebenenfalls gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen solle. Hierzu wären die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären, was zunächst durch die Angaben des Betroffenen zu seiner Person geschehen könne. Die bloße Mitteilung, der Betroffene sei selbständiger Landwirt, reiche insoweit nicht aus. Denn es werde daraus nicht einmal erkennbar, inwieweit er überhaupt darauf angewiesen sei, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge zu führen und auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse sage dies nichts aus.