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Donnerstag, 01. April 2010 um 10:30 |
Eine Fahrtenbuchauflage kann auf alle Fahrzeuge eines Halters ausgedehnt werden, wenn die Behörden nach einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß den Fahrer nicht ermitteln können. Handelt es sich um ein kaufmännisches Unternehmen, kann die Auflage den gesamten Fuhrpark betreffen, wie einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig zu entnehmen ist (Az,: 6 A 281/07).
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Donnerstag, 25. März 2010 um 10:50 |
Die deutsche Zurückhaltung bei der Halterhaftung für Verkehrsverstöße steht unter Druck. Das Ventil könnten häufigere Fahrtenbuchauflagen sein. So sieht es jedenfalls der Goslarer Verkehrsgerichtstag angesichts der im Herbst zu erwartenden EU-weiten Vollstreckung von Bußgeldern. Dabei hat es die Fahrtenbuchauflage jetzt schon in sich.
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Mittwoch, 24. März 2010 um 11:40 |
Kann ein Abstandsverstoß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Video-Brückenmessung nicht geahndet werden, darf die Behörde dem Fahrzeughalter kein Fahrtenbuch auferlegen, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg hervorgeht (Az.: 7 B 3383/09).
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Montag, 01. März 2010 um 11:20 |
Kann trotz Mitwirkung des Halters der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden, kann trotzdem das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet werden, wenn der Verkehrsverstoß schwerwiegend war. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen hervor (Az.: 1 A 210/09).
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Montag, 01. Februar 2010 um 11:05 |
Ein Fahrtenbuch kann auch dann verlangt werden, wenn der Halter über viele Jahre weder mit Unfällen noch mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Erscheinung getreten ist, wie das Verwaltungsgericht (VG) Aachen entschied (Az.: 2 K 35/07).
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