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Freitag, 04. September 2009 um 10:20 |
Wem die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Strafgericht vor mehr als zwei Jahren entzogen wurde, dem kommt nach einer Gesetzesänderung eine Erleichterung zugute. Musste derjenige bislang damit rechnen, wie ein Fahranfänger eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren zu müssen um eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten, wurde diese Auflage mit der am 25.07.2009 in Kraft getretenen Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) abgeschafft. Vorraussetzung ist allerdings, dass zwischen der vorangegangenen Entziehung und dem Antrag auf Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen sind.
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Freitag, 17. Juli 2009 um 10:15 |
Wird eine Sperrfristverkürzung versagt, obwohl der Betroffene an einer 24-stündigen Nachschulung und einer 75-minütigen verkehrspsychologischen Exploration teilgenommen hat, ist dies aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Sperre aufgrund einer Vorsatztat mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille und einer erheblichen Verkehrsgefährdung verhängt worden war. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2006 hervor (Az.: 2 BvR 1082/06).
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Mittwoch, 08. Juli 2009 um 09:09 |
Der Strafrichter kann bei seiner Entscheidung über eine Verkürzung der Sperrfrist nicht nur die Teilnahme an einem Aufbauseminar berücksichtigen, sondern auch die Teilnahme an einer anderen verkehrspsychologischen oder verkehrstherapeutischen Schulung, wenn er diese Maßnahmen nach entsprechender Prüfung für wirksam und geeignet hält. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts (LG) Münster hervor (Az.: 3 Qs 63/05).
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Donnerstag, 09. April 2009 um 10:31 |
Für die Anordnung einer MPU ist es unerheblich, dass ein Betroffener zum Vorfallszeitpunkt keine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr hatte, sofern zusätzliche Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach entschieden (Az.: AN 10 E 08.01908).
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Freitag, 27. März 2009 um 11:10 |
Wer eine auch im Strafrecht anerkannte Verkehrstherapie absolviert, kann mit Hilfe eines kundigen Anwalts mehrere Monate Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis einsparen. Unter Umständen kann sogar die MPU umgangen werden.
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