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Donnerstag, 14. Mai 2009 um 10:06 |
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt in Deutschland generell die 0,0-Promille-Grenze. Das Amtsgericht Herne hat nun jedoch einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Jugendlichen vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen, obwohl ein durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert von 0,13 mg/l ergab (Az.:15 OWi 60 Js 584/08 5/08).
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