Interview: Verkehrsrechtler Demuth zur Qualität der MPU


Beim 48. Goslarer Verkehrsgerichtstag stand die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), der sogenannte Idiotentest, auf der Tagesordnung. Die MPU steht in ihrer derzeitigen Form in der Kritik. Wird sie womöglich abgeschafft?

Rechtsanwalt Christian Demuth: Abgeschafft wird die MPU als Methode zur Überprüfung von Fahreignungszweifeln in absehbarer Zeit sicher nicht. Sie bleibt auch nach dem Willen des Verkehrsgerichtstages ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Ernsthafte Kritik richtet sich gegen die derzeitige Form der Durchführung der MPU. Sie betrifft fehlende Transparenz durch unzureichende Dokumentation der Untersuchungsbefunde, ungenügende Qualitätskontrolle der Testmethoden sowie unzureichende Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen. Angesichts der Bedeutung des Führerscheins für die persönliche Mobilität muss jede Kritik an der Einrichtung MPU sehr ernst genommen werden. Das haben die Teilnehmer des entsprechenden Arbeitskreises getan. Die Empfehlungen laufen auf eine ständige Verbesserung der MPU hinaus.

straffrei-mobil.de: Wie sollen diese Verbesserungen aussehen?

Rechtsanwalt Christian Demuth: Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag hat ein Arbeitskreis mit dem schönen Titel „Idiotentest auf dem Prüfstand“ getagt und im Ergebnis der Diskussion einige Empfehlungen verfasst. So soll künftig die Zulassung von Testverfahren zur Fahreignungsbegutachtung durch ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium erfolgen. Die wissenschaftliche Überprüfung der Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung ist ebenfalls geplant. Für mehr Transparenz soll die Veröffentlichung der Überprüfungsergebnisse sorgen. Damit die Maßnahmen nicht unterlaufen werden, darf die Qualitätssicherung wirtschaftlich und personell nicht im Zusammenhang mit den Begutachtungsstellen stehen. Dagegen soll es, wie teilweise im Vorfeld gefordert wurde, weiterhin keine Gesprächsmitschnitte zur Dokumentation geben.

Außerdem wurde empfohlen, dass, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, Rehabilitationsmaßnahmen zur Verbesserung der Eignungsvoraussetzungen bei akkreditierten Anbietern, sprich Verkehrstherapeuten, möglichst früh eingeleitet werden sollen und deren Erfolg durch eine Fahreignungsbegutachtung überprüft wird. Die Qualität der Kursanbieter und deren Unabhängigkeit soll ebenfalls einem Sicherungssystem unterliegen.

straffrei-mobil.de: Warum ist der Regelungsbedarf noch so groß?

Rechtsanwalt Christian Demuth: Wir benötigen klare Ansagen, damit Betroffene, von denen eine MPU verlangt wird, von Anfang an wissen, worauf Sie sich einstellen müssen. Diese Klarheit und Einheitlichkeit war bislang nicht gegeben. Ein Beispiel ist die seit dem 02.02.2009 verbindlich in Kraft getretene 2 Auflage der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, abgekürzt BK. Die BK sind eine wesentliche fachwissenschaftliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche Urteilsbildung in der medizinisch-psychologischen Urteilsbildung. Die BK werden ständig überarbeitet, weil sie den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gewährleisten sollen. Eine der wesentlichsten Änderungen der 2. Auflage betrifft die vollständig geänderten Verzichtsnachweise bei Alkoholfragestellungen. Leberwerte sind danach bei Abstinenzpflicht in keiner Weise mehr ausreichend. Nur noch Urin-Screenings und Haarproben finden nach einheitlichen, strengen Richtlinien Akzeptanz.

Bei der Umsetzung der neuen Auflage der BK sind jedoch Informationsdefizite und handwerkliche Fehler aufgetreten. So sind zum Beispiel nicht alle Verkehrstherapeuten, die Vorbereitungskurse durchführen, über die geänderten Nachweispflichten informiert worden. Dieser Umstand führte dazu, dass vom Bundesministerium für Verkehr eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 eingerichtet wurde, in der ausnahmsweise auch noch die Leberwerte anstatt Urin-Screenings akzeptiert werden können, was wiederum zu Verwirrung führt.

Ein weiteres Beispiel: Mit Anwendung der 2. Auflage ist es Begutachtungsstellen nicht mehr erlaubt, Betroffenen irgendwelche Auskünfte über die Voraussetzungen der MPU im Einzelfall zu geben. Bei so wichtigen Fragen wie „Kontrolliertes Trinken - ja oder nein“ oder „notwendige Abstinenznachweise“ dürfen die MPU-Stellen den Probanden keine Informationen mehr geben.

straffrei-mobil.de: Was wurde beschlossen, um die Rechtssicherheit im Hinblick auf die MPU zu verbessern?

Rechtsanwalt Christian Demuth: Unter den Teilnehmern herrschte weitgehend Einigkeit, dass die Voraussetzungen, unter denen eine MPU angeordnet werden darf, was ja einen schweren Eingriff in die Handlungsfreiheit darstellt, in den maßgeblichen Gesetzen unmissverständlicher formuliert werden müssten. Der Arbeitskreis hat den Gesetzgeber daher zu einer entsprechenden Reform der einschlägigen Normen im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung aufgefordert. Erwartet wird hierdurch ein Gewinn bei der Rechtssicherheit. Leider erneut nicht durchgesetzt hat sich die Meinung, dass ein eingeständiger Rechtsbehelf gegen die verwaltungsrechtliche Anordnung einer MPU ermöglicht wird. Nach wie vor wird die Auferlegung einer MPU nur als vorbereitende Maßnahme im Vorfeld eines Verwaltungsaktes angesehen und daher für den Betroffenen nicht im Verwaltungsrechtsweg isoliert anfechtbar sein. Hier ist ein Plus an Rechtsstaatlichkeit weiterhin hinter die Belange der Verkehrssicherheit zurückgestellt.

straffrei-mobil.de: Empfinden Sie die Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags als Fortschritt?

Rechtsanwalt Christian Demuth: Jeder Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit ist ein Fortschritt. Es geht voran, wenn auch mit Baby-Schritten.

Christian Demuth, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, berät im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht