Ausnahmsweise Fahrverbot statt Entziehung der Fahrerlaubnis
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- Erstellt am Dienstag, 05. Januar 2010 10:30
Unter besonderen Umständen, wenn das Gericht nicht mit hinreichender Sicht erkennen kann, ob der Betroffene noch zum Führen von Kfz ungeeignet ist, kann der Entzug einer Fahrerlaubnis trotz Vorliegen eines Regelfalls in ein befristetes Fahrverbot umgewandelt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Moosbach hervor (Az.: 3 Ns 26 Js 3195/02).
Ein Berufskraftfahrer war unter Alkoholeinfluss stehend mit seinem PKW privat unterwegs. Zu schnell fahrend kam er in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn und prallte dann gegen eine Mauer. Zwei andere PKW mussten ausweichen, um nicht in das Unfallgeschehen verwickelt zu werden. Die Fahrzeuginsassen waren an Leib und Leben gefährdet. Die Blutprobe ergab beim Unfallfahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,47 Promille. Das Amtsgericht (AG) verurteilte den Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu der Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von noch sechs Monaten angeordnet. Dagegen legte der Trunkenkeitsfahrer Berufung ein.
Das Landgericht (LG) berücksichtigte zu Gunsten des Berufskraftfahrers, dass er infolge des Führerscheinentzugs inzwischen kein Berufskraftfahrer mehr sei, sondern nunmehr als Arbeiter mit einer Lohneinbuße von 600 Euro monatlich arbeite. Außerdem musste der zweifache Familienvater für die neue Arbeit einen eigenen Wohnsitz gründen. Nach Ansicht des Gerichts hat dies den bislang nicht vorbestraften Mann sichtlich beeindruckt, so dass das Gericht, obwohl der Trunkenheitsfahrer einen Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht hat, zwar die Geldstrafe bestätigte, aber den Entzug der Fahrerlaubnis in ein dreimonatiges Fahrverbot umwandelte. Die Strafkammer konnte nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte nach wie vor zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet war.
Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf der Internetseite von Rechtsanwalt Christian Demuth, Düsseldorf, der in den Bereichen Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht berät und vertritt