|
Donnerstag, 03. Dezember 2009 um 11:30 |
Werden auf dem Führerschein Aufkleber entfernt, die von der Straßenverkehrsbehörde aufgebracht wurden, um den Führerschein für ungültig zu erklären, ist dies keine Urkundenfälschung. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor (Az.: 81 Ss 43/09).
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
Donnerstag, 03. September 2009 um 10:25 |
Schnallt sich ein Verkehrsteilnehmer einen Gleitschirm-Propeller auf den Rücken, um von diesem angetrieben auf einem Fahrrad zu fahren, muss er einen gültigen Motorradführerschein vorzeigen können. Das Fahrrad ist, sobald es von dem Propellerantrieb fortbewegt wird, als Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG anzusehen ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 1 Ss 105/99).
|
|
Weiterlesen...
|
|
Freitag, 29. Mai 2009 um 08:55 |
Ein bisschen Fahren üben wollte ein Gelsenkirchener Vater seiner Tochter ermöglichen. Auf der Nahverkehrsanlage an der Veltins-Arena wechselte er auf den Beifahrersitz seines Pkw und ließ die 22-jährige ans Steuer. Als die Polizei die junge Frau kontrollierte stellte sich heraus, dass sie noch keinen Führerschein besaß. Die Nahverkehrsanlage ist dafür bekannt, dass sie regelmäßig von Fahrschulen für die Unterrichtung von Fahrschülern genutzt wird. Doch außer im Beisein eines geprüften Fahrlehrers dürfen Personen ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum keine Fahrzeuge steuern.
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
Montag, 25. Mai 2009 um 10:44 |
Wer während eines Fahrverbotes mehrmals beim Fahren erwischt wird, der wird auch für jede einzelne Fahrt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Die Bestrafung fällt dann von mal zu mal härter aus. So gibt es Betroffene, die wegen mehrerer Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wer hingegen innerhalb eines Tages mehrfach ohne Führerschein am Steuer erwischt wird, kann unter Umständen jedoch mit nur einer Strafe davonkommen. Das hat das Landgericht Potsdam entscheiden (Az.: 27 Ns 116/08).
|
|
Weiterlesen...
|
|
Mittwoch, 05. November 2008 um 16:19 |
Nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids wegen Geschwindigkeitsüberschreitung stellt sich heraus, daß der Autofahrer gar keinen Führerschein hat. Wird er zusätzlich noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt?
|
|
Weiterlesen...
|
|
|
|
|
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>
|
|
Seite 1 von 2 |