EU-Fahrerlaubnis hilft nicht bei Wohnsitz in Deutschland
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- Erstellt am Freitag, 22. August 2008 14:02
Einem Autofahrer wurde dessen deutsche Fahrerlaubnis im Inland entzogen. Verhelfen Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) und dortiger Erwerb eines Führerscheins wieder zu freier Fahrt auf deutschen Straßen?
Grundsätzlich dürfen Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland Kraftfahrzeuge führen. Voraussetzung für deren rechtmäßigen Erwerb ist zunächst, daß der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in Deutschland hatte. Ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland wird angenommen, wenn man wegen persönlicher und beruflicher Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr im Inland wohnt.
Die Fahrberechtigung gilt aber nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, denen die Fahrerlaubnis in Deutschland von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist oder denen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Hiermit gleichbedeutend ist eine Versagung des beantragten Führerscheins oder wenn man irgendwann auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer der vorgenannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung nicht mehr bestehen. Wurde die deutsche Fahrerlaubnis beispielsweise wegen Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Alkoholmißbrauch oder Drogen entzogen, macht die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrberechtigung regelmäßig von der Vorlage einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (so genannter Idiotentest) abhängig. Fährt man dessen ungeachtet in Deutschland, macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.