Neue Empfehlungen vom Verkehrsgerichtstag
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- Erstellt am Mittwoch, 10. Februar 2010 10:20
Die Empfehlungen des Goslarer Verkehrsgerichtstags fließen regelmäßig in die Gesetzgebung ein. Die Haftung des Fahrzeughalters für Verkehrsdelikte stand in diesem Jahr ebenso auf der Tagesordnung wie die Diskussion über Ausnahmen beim Fahrverbot.
Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“ gelte auch für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr. Die Experten auf dem 48. Verkehrsgerichtstag bekräftigten, dass bei Verstößen im fließenden Verkehr bei der Halterhaftung verfassungsrechtliche Grenzen bestehen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Lissabon-Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter diese Position noch gefestigt habe. Eine ausgeweitete Halterhaftung durch eine europarechtliche Hintertür dürfte deshalb kaum noch realisierbar sein. Daher könnte die Empfehlung, öfter die Auflage anzuordnen ein Fahrtenbuch zu führen, größere praktische Bedeutung für den Fahrzeughalter gewinnen. Auch soll dem Gesetzgeber eine Ausdehnung der Kostentragungspflicht nach § 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit möglich sein.
Die Diskussion des Arbeitskreises „Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot“ endete mit einer Abstimmung. Mit knapper Mehrheit forderten die Experten eine Gesetzeskorrektur, die es erlauben soll, eine strafrichterlich bestimmte Ausnahme von der Sperrfrist für bestimmte Kraftfahrzeugarten auch tatsächlich umzusetzen. In der Praxis würde das Berufskraftfahrern zugute kommen können. Auf dieser Linie lag dann auch der Appell an Bußgeldstellen und Strafrichter, zur Vermeidung von Existenzgefährdungen öfter von den Ausnahmemöglichkeiten bei Regelfahrverboten Gebrauch zu machen.
Kritisch wurde in Goslar festgestellt, das weder die Verschärfung der Probezeitregelungen für Fahranfänger noch das Modellprojekt „Fortbildungsseminar für Fahranfänger“ zu einer Verringerung der Unfallzahlen beigetragen haben. Dagegen habe sich das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger nachweislich bewährt, ebenso wie die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs mit 17 mit Unterstützung durch einen Erwachsenen. Als neue Maßnahme empfahl der Arbeitskreis „Unfallrisiko - Junge Fahrer“ finanzielle Anreize für Fahranfänger, damit der überproportionale Anteil ältere Fahrzeuge in dieser Altersgruppe verringert wird und statt dessen neuere Fahrzeuge mit modernerer Technik zur Senkung der Unfallzahlen beitragen können.