Änderung der Straßenverkehrsordnung


Mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt – das erwartet Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee von den zum 1. September 2009 in Kraft tretenden Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll vor allem für den Fahrradverkehr wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen schaffen, bringt jedoch auch für Autofahrer Neuerungen mit sich.

Fahrzeuge dürfen in Fahrradstraßen nicht schneller als 30 km/h fahren. Das gilt für Autos, Motorräder, Lkw wie für Fahrräder. Radfahrer auf der Straße dürfen weder gefährdet noch behindert werden, weshalb Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls noch weiter verringern müssen. Nach den bisherigen Regelungen der StVO zur 1997 eingeführten Fahrradstraße galt, dass alle Fahrzeuge nur mit "mäßiger Geschwindigkeit" fahren dürfen. Dies führte in der Praxis sowohl bei Radfahrern als auch bei motorisierten Verkehrsteilnehmern und bei der Verkehrsüberwachung zu Unsicherheiten. Durch die Festlegung der Höchsgeschwindigkeit auf 30 km/h und die Verpflichtung, die Geschwindigkeit notfalls weiter anzupassen, soll die Verkehrssicherheit für Radfahrer verbessert werden.

Außerdem sollen mit der Novelle der StVO Einbahnstraßen einfacher für Radfahrer geöffnet werden können, damit Städte größere Entscheidungsspielräume beim Ausbau des Radwegenetzes gewinnen. Daneben werden bauliche Radwege und  gekennzeichnete Radfahrstreifen auf der Fahrbahn einander gleichgestellt, da Radfahrstreifen auf der Straße die Sichtbarkeit von Radfahrern für Autofahrer nachweislich verbessern. Das soll besonders im Kreuzungsbereich die Unfallhäufigkeit vermindern. Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, also baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege, werden auf das aus Verkehrssicherheitsgründen tatsächlich gebotene Maß zurückgeführt. Sie dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts sind dies insbesondere Vorfahrtsstraßen mit starkem Auto und Lkw-Verkehr. Auf Straßen mit geringerer Verkehrsbelastung sollen sich Radfahrer die Straße mit den Kraftfahrzeugen generell teilen.