Der Schilderwald wird ausgedünnt


Am 1. September 2009 tritt die 46. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften in Kraft. Sie soll die Straßenverkehrsbehörden der Länder ermutigen, den Schilderwald zu lichten. Es werden tatsächlich sechs Verkehrszeichen abgeschafft. Es sind entweder Dubletten, wie der weiße Einbahnstraßenpfeil, der mit dem üblichen Einbahnstraßenschild konkurriert, oder Modernisierungen. So wird einheitlich mit einer E-Lok im dreieckigen Warnschild vor beschrankten wie unbeschrankten Bahnübergängen gewarnt. Das eigene Warnschild nur für beschrankte Bahnübergänge entfällt. Die Übergangsfrist ist allerdings großzügig bis zum 31.8.2019 bemessen.

Nicht abgeschafft, sondern nur verändert, werden außerdem sieben Warnhinweise. Künftig soll vor Eisglätte, Steinschlag, Flugzeuglärm, beweglichen Brücken und anderem seltener mit einem entsprechenden Symbol in einem dreieckigen Warnschild mit rotem Rand gewarnt werden. Statt dessen ist bei besonderer Gefahrenlage auch ein Zusatzschild mit dem gewohnten Warnsymbol möglich. Damit reihen sich Steinschlag und Co. ein in die Zusatzschildsammlung, die dem Autofahrer unter anderem durch den Hinweis auf Amphibienwanderungen bereits bekannt ist. Diese Sammlung wird darüber hinaus um die Warnung vor „Gespannfuhrwerken“ als Verkehrsteilnehmern erweitert.

Eine Anpassung an geänderte Verkehrsverhältnisse stellen drei neu eingeführte Verkehrszeichen dar. Die Innovationen betreffen die Zeichen für die sogenannte Parkraumbewirtschaftungszone und die für Fußgänger und Radfahrer durchlässige Sackgasse. Sollte das neue Inliner-Zusatzschild angebracht sein, dürfen sich Inline-Skater künftig legal außerhalb des Fußgängerverkehrsraums bewegen.

Hintergrund der Verordnung, der der Bundesrat am 3. April seine Zustimmung gab, ist die politische Absicht, einer Überbeschilderung entgegenzuwirken und die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken. Den Straßenverkehrsbehörden der Länder obliegt die Umsetzung. Es liegt in ihrem Ermessen, ob langfristig Schilder abgebaut oder neue zurückhaltender aufgestellt werden. Unter Kostengesichtspunkten sind weniger aufgestellte Verkehrszeichen eine Ersparnis. Ein neu angeordnetes Verkehrsschild wird durchschnittlich mit 200 Euro veranschlagt. Für den Abbau eines Schildes fallen innerorts etwa 40 Euro Kosten an, außerhalb von Ortschaften etwa 50 Euro.