Keine Blaulicht für das Ordnungsamt


Auch wenn es der ein oder andere Ordnungsamts-Mitarbeiter sicherlich für wünschenswert hält, Normverletzern und renitenten Mitmenschen mit Blaulicht und Martinshorn nachjagen zu dürfen – dieses Privileg bleibt auch weiterhin ausschließlich Angehörigen von Polizei und Hilfsdiensten vorbehalten. Das geht aus einem Urteil der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hervor. Die Richter erteilten dabei einer Klage der Stadt Wuppertal gegen die Bezirksregierung Düsseldorf eine Absage. Mit Ihrer Klage wollten die Wuppertaler die Erlaubnis erwirken, die Fahrzeuge ihres kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn ausstatten zu dürfen (Az.: Az: 14 K 2548/08).

Mit diesem Ansinnen stieß die Klägerin vor dem VG jedoch auf taube Ohren. Nach Ansicht der Richter ergibt sich das Recht, auch Fahrzeuge des Ordnungsamts mit Blaulicht und Einsatzhorn ausrüsten zu dürfen, entgegen der Ansicht der Klägerin nicht obligatorisch aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Denn diese sehe eine solche Ausstattung nur für den Vollzugsdienst der Polizei vor. Zudem habe die Klägerin auch keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zur Ausstattung der Fahrzeuge ihres kommunalen Ordnungsdienstes mit Blaulicht und Einsatzhorn.

So haben die Wuppertaler vor allem nicht darlegen können, dass in der überschaubaren Anzahl von Eilfällen der bestehenden Gefahr nicht durch Hinzuziehung der Polizei hätte effektiv begegnet werden können. Denn für eine solche Gefahrenabwehr sei gerade die Polizei zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden könnten. Deshalb habe die Bezirksregierung Düsseldorf bei ihrer ablehnenden Entscheidung zu Recht dem Ziel, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, den Vorrang eingeräumt. Daneben erhöhe sich nach Ansicht der Richter die Missbrauchsgefahr, je mehr Fahrzeuge mit Blaulicht ausgestattet würden. Außerdem sei mit einem Blaulichteinsatz auch immer eine gewisse Gefahrenlage verbunden; dieses Risiko gelte es zu minimieren.