Deutscher Schilderwald wird gelichtet
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- Erstellt am Mittwoch, 13. Mai 2009 09:30
Mehr Übersichtlichkeit im deutschen Schilderwald – das ist das Ziel der jüngst beschlossenen „46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsverordnung (VwV-StVO)“. Denn nach Ansicht von Bund und Ländern führt die übermäßige Beschilderung zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer, die sich in der Folge mehr an den Schildern als an den grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln orientieren.
Derzeit gibt es zwar keine genauen Zahlen zu den in Deutschland aufgestellten Verkehrszeichen, dennoch sind sich Bund und Ländern einig, dass zu viele von ihnen angeordnet wurden und noch werden. Diese übermäßige Beschilderung führt nach Ansicht des Bundesrates zu einer allgemeinen Überforderung der Verkehrsteilnehmer und trägt mit zu Akzeptanzproblemen bei der Beachtung von Verkehrsvorschriften bei. Zugleich werte die Überschilderung im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer die grundlegenden allgemeinen Verkehrsregeln ab und mindere die Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen Beurteilung der Verkehrssituation und der sich daraus ergebenden Verhaltensweise.
Mit der neuen Verordnung wird daher gleichzeitig und vorrangig die eigenverantwortliche Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO durch die Verkehrsteilnehmer eingefordert. Dies noch mehr als bisher im Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu verankern, sei denn für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zielführender als nur punktuell wirksame Verkehrszeichenregelungen. Denn schließlich gelten die allgemeinen Verkehrsregeln an jedem Ort und in jeder Verkehrssituation, Schilder hingegen nur dort, wo sie stehen.
Erreicht werden soll diese Vereinfachung durch die Straffung und Präzisierung der entsprechenden Vorschriften der StVO, insbesondere durch die erleichterte Entfernung von Verkehrszeichen sowie gleichzeitige Erschwerung der Anordnung neuer Verkehrszeichen. So sollen etwa überflüssige Vorgaben, bei denen die Anordnung eines Verkehrszeichens nicht zwingend geboten ist, künftig gestrichen werden. Die Änderungen und Vereinfachungen sollen vor allem den Straßenverkehrsbehörden eine Hilfestellung bei der systematischen Überprüfung vor Ort geben, ob Verkehrszeichen ohne Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit und Verkehrsablauf entfernt werden können. Zur vereinfachten Umsetzung der Maßnahme sollen zwei bundesweite sowie pro Land je ein Informationsseminar für Praxisanwender angeboten werden.
Über die Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfte sich - neben überforderten Autofahrern - vor allem der Bund der Steuerzahler freuen, denn Bund und Ländern entstehen durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten. Durch den Wegfall von mehreren bestehenden Verkehrszeichen werden sogar Kosten reduziert. Denn nachdem deren Aufstellung nicht mehr angeordnet werden kann, ist von einer Kostenersparnis in Höhe von rund 200 Euro pro Verkehrszeichen auszugehen.