Zechgelage mit Unfall kann teuer für den Verursacher werden
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- Erstellt am Mittwoch, 05. November 2008 09:10
Der Versicherungsnehmer und ein Fahrer besteigen nach einem Zechgelage volltrunken das Auto. Es kommt zum Unfall. Anschließend entfernen sich beide unerlaubt vom Unfallort. Muß die Kraftfahrzeugversicherung für alle Schäden aufkommen?
Bei Versicherungsverträgen bestehen Obliegenheiten zur Anzeige von Versicherungsfällen und der Mitteilung versicherungsrelevanter Daten. Bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall, also dem Unfall, ist der Versicherer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro leistungsfrei. Bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall besteht eine Leistungsfreiheit ebenfalls bis zu 5.000 Euro.
Vorliegend verstoßen Versicherungsnehmer und Fahrer gegen die Trunkenheitsklausel. Der Versicherer ist gegenüber jedem der beiden mit jeweils 5.000 Euro leistungsfrei. Durch die Unfallflucht kommt bei beiden auch noch eine gravierende Aufklärungspflichtverletzung hinzu. Wiederum jeweils 5.000 Euro. In der Addition ergibt das eine Leistungsfreiheit von 10.000 Euro gegen den Versicherungsnehmer und 10.000 Euro gegen den Fahrer.
Den Geschädigten muß die Leistungsfreiheit nicht kümmern. Er hat weiterhin seinen vollen Anspruch gegen den Versicherer. Dieser wird jedoch in den Grenzen der Leistungsfreiheit seine Aufwendungen von denen, denen er gegenüber leistungsfrei ist (Versicherungsnehmer, Fahrer, Halter) zurückfordern.