Ministervorstoß führt zu Unsicherheit bei Verkehrsregeln
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- Erstellt am Dienstag, 27. April 2010 09:15
Am 3. April vergangenen Jahres stimmte der Bundesrat ab. Mitsamt den beschlossenen Änderungen konnte die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingearbeitet werden. Die überarbeitetet StVO trat am 1. September 2009 in Kraft. Durch eine Panne entfiel eine Regelung, die den vor 1992 gestalteten Verkehrsschildern weiterhin Gültigkeit verlieh. Um einen hektischen und kostspieligen Schilderaustausch zu vermeiden, überprüfte das Verkehrsministerium die Gesetzesänderung. Das Ergebnis: Wegen zweier fehlender Verweise auf die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sei die novellierte StVO nichtig. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer verkündete deshalb am 13. April 2010 vor der Presse, dass wieder die StVO in der letzten Fassung vor dem 1. September 2009 weiter bis zu einer Neuregelung gelte. Diese soll nach Möglichkeit noch 2010 kommen, doch gebe es, laut Ministerium, noch keinen genauen Zeitplan.
Des Ministers Ausweg aus dem Schilderwald leitet in die Irre
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- Erstellt am Mittwoch, 14. April 2010 09:00
Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im September 2009 durch die sogenannte Schilderwaldverordnung ist es zu einer Panne gekommen. Weil dabei eine Übergangsklausel für die Fortgeltung von Verkehrsschildern vergessen wurde, die vor 1992 eingeführt wurden, drohte auf Behörden und Justiz eine Einspruchswelle gegen Bußgeldbescheide zuzurollen. Haushaltsbelastungen durch den Schilderaustausch wurden zur absehbaren Folge. Gestern dann hastiges Gegensteuern des Bundesverkehrsministers: Er verkündete flugs, in der aktuellen StVO-Novelle von September verstecke sich ein bislang unentdeckter Formfehler, was natürlich seinem Vorgänger anzulasten sei. Es fehle in der Schilderwaldverordnung am korrekten Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage, das Straßenverkehrsgesetz. Damit sei die Verordnung nichtig. Und was nie mit Rechtskraft ausgestattet war, könne auch nicht die Straßenverkehrsordnung geändert haben. Damit gelte der alte Zustand.
Länder fordern Anteil an Auslandsbußgeldern
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- Erstellt am Montag, 08. März 2010 10:00
Die Vollstreckbarkeit der in anderen EU-Staaten rechtskräftig gewordener Bußgelder am Heimatwohnsitz wird noch in diesem Jahr für Autofahrer zur Wirklichkeit werden. Inzwischen befasste sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Seit seiner Sitzung am 5. März gibt es allerdings einen heftigen Streit um die Verteilung der Einnahmen. In ihren Beschluss fordern die Länder ihren Anteil an der neuen Einnahmequelle.
Besondere Vorsicht am Ende des Radweges
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- Erstellt am Dienstag, 30. März 2010 09:15
Endet optisch abgegrenzt ein Radweg an einem Wendehammer, muss ein Radfahrer bei Einfahrt in den Wendehammer besondere Vorsicht walten lassen, auch da der Übergang über einen abgesenkten Bordstein regelmäßig eine Einfahrt und keine Einmündung darstellt, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervorgeht (Az.: 13 U 76/98).
Neue Empfehlungen vom Verkehrsgerichtstag
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- Erstellt am Mittwoch, 10. Februar 2010 10:20
Die Empfehlungen des Goslarer Verkehrsgerichtstags fließen regelmäßig in die Gesetzgebung ein. Die Haftung des Fahrzeughalters für Verkehrsdelikte stand in diesem Jahr ebenso auf der Tagesordnung wie die Diskussion über Ausnahmen beim Fahrverbot.
Hohe Anforderungen bei Fahrzeugbeladung
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- Erstellt am Montag, 22. März 2010 10:20
Wegen fahrlässiger Überschreitung des Ladegewichts kann bei Überschreitung trotz fehlender Überladungsanzeichen am LKW ein Bußgeld verhängt werden, wenn vor der Abfahrt keine Wägung stattgefunden hat, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Lüdinghausen hervorgeht (Az.: 19 OWi 89 Js 1127/09 - 90/09).
900 Meter Tempo-30-Zone ist nicht zu groß
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- Erstellt am Freitag, 22. Januar 2010 10:30
900 Meter nach Beginn einer Tempo-30-Zone kann sich ein Verkehrsteilnehmer nicht auf einen unzulässig zu groß bemessenen tempobeschränkten Bereich berufen und damit einen Geschwindigkeitsverstoß rechtfertigen, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 3 Ss OWi 948/08).
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