|
Mittwoch, 14. April 2010 um 10:00 |
Bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im September 2009 durch die sogenannte Schilderwaldverordnung ist es zu einer Panne gekommen. Weil dabei eine Übergangsklausel für die Fortgeltung von Verkehrsschildern vergessen wurde, die vor 1992 eingeführt wurden, drohte auf Behörden und Justiz eine Einspruchswelle gegen Bußgeldbescheide zuzurollen. Haushaltsbelastungen durch den Schilderaustausch wurden zur absehbaren Folge. Gestern dann hastiges Gegensteuern des Bundesverkehrsministers: Er verkündete flugs, in der aktuellen StVO-Novelle von September verstecke sich ein bislang unentdeckter Formfehler, was natürlich seinem Vorgänger anzulasten sei. Es fehle in der Schilderwaldverordnung am korrekten Hinweis auf die Ermächtigungsgrundlage, das Straßenverkehrsgesetz. Damit sei die Verordnung nichtig. Und was nie mit Rechtskraft ausgestattet war, könne auch nicht die Straßenverkehrsordnung geändert haben. Damit gelte der alte Zustand.
|
|
Weiterlesen...
|