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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Home Ausland Vollstreckung
Deutscher Wohnsitz schützt nicht vor Auslands-Bußgeld PDF Drucken
Mittwoch, 03. Februar 2010 um 11:05

Wer ein Verkehrsdelikt im EU-Ausland begeht, wird bald für seinen Verkehrsverstoß am deutschen Wohnsitz zahlen müssen. Am 13. Januar fasste das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss und bereits am 12. Februar könnte die Gesetzesvorlage auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Bislang gilt eine vergleichbare Regelung nur für Knöllchen aus Österreich.
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Autofahrer bleiben vorerst von EU-weiter Vollstreckung verschont PDF Drucken
Montag, 19. Januar 2009 um 12:11

Schon mehrfach hieß es, das Ende der straffreien Verkehrssünden im Ausland sei gekommen. Spätestens Anfang 2009 sollten Knöllchen aus dem Ausland über mehr als 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dass dem nun doch nicht so ist, bestätigte jetzt Medienberichten zufolge Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Rande des EU-Justizministerrates in Prag. Die aktuelle Bundesregierung werde den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzen.
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Vollstreckung von Ausland-Bußgeldern frühestens ab 2009 PDF Drucken
Dienstag, 02. September 2008 um 17:03

Nach dem Urlaub stehen viele Autofahrer vor der Frage, ob Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland bezahlt werden müssen.  Zwar werden künftig grundsätzlich alle in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verhängten Geldstrafen und -bußen gegenseitig anerkannt und ab einem Betrag von 70 Euro europaweit vollstreckt. Der entsprechende EU-Rahmenbeschluss bedarf aber zur Wirksamkeit einer Umsetzung in das jeweilige nationale Recht.
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Österreich gibt bei Auskunftspflicht über Fahrer nach PDF Drucken
Mittwoch, 27. August 2008 um 16:28

Eine österreichische Verwaltungsbehörde fordert den Halter eines deutschen Autos auf, mitzuteilen, wer sein Fahrzeug bei einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung gelenkt hat. Nach seiner Angabe, dies nicht zu wissen, erläßt die Behörde wegen Nichtbekanntgabe des verantwortlichen Fahrzeugführers eine Strafverfügung. In dem anschließenden Straferkenntnis wird eine Geldstrafe von 80 Euro bestätigt. Wenn hiergegen keine Berufung erhoben würde, sei der Bescheid sofort vollstreckbar. Werden österreichische Verwaltungsstrafen wegen Nichtbenennung des Fahrers durch deutsche Kraftfahrzeughalter tatsächlich bei diesen vollstreckt?
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