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Dienstag, 12. August 2008 um 16:13 |
Der Sommer 2008 zeigt sich für Autofahrer gnädig – vor allem, wenn sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub mit einem Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland konfrontiert werden. Denn noch immer ist der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen nicht wirkungsvoll umgesetzt. Damit greift die geplante grenzübergreifende Vollstreckung von Geldsanktionen von mindesten 70 € noch nicht. |
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