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Freitag, 11. Dezember 2009 um 11:35 |
Zeigt eine Fußgängerampel den Autofahrern bereits länger als eine Sekunde Rot, begeht ein Fahrer einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß, der mit einem Fahrverbot geahndet werden kann, wenn er nach dem Passieren der Fußgänger losfährt, obwohl die Ampel ihm noch Rot zeigt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (3 Ss OWi 763/09)
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Montag, 02. November 2009 um 11:15 |
Ein Augenblicksversagen liegt nicht vor, wenn sich ein Fahrzeugführer in seiner Aufmerksamkeit von einem wegen eines Defektes liegen gebliebenen Fahrzeugs derart ablenken lässt, dass er das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage übersieht. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hervor (Az.: 1Ss 69/06).
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Mittwoch, 16. September 2009 um 10:20 |
Obwohl ein Autofahrer die Haltelinie einer Ampelanlage nach mehr als einer Sekunde Rotlicht überfahren hatte, sah das Kammergericht (KG) Berlin von der Verhängung eines Fahrverbotes ab und verhängte lediglich eine Geldbuße von 50 Euro (Az.: 2 Ss 171/07).
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Dienstag, 08. September 2009 um 10:15 |
Nicht jeder geahndete Rotlichtverstoß wird durch eine technische Messeinrichtung erfasst. So kann unter Umständen auch die bloße Schätzung eines gezielt zur Rotlichtüberwachung eingesetzten Polizeibeamten zum Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügen. Da dies jedoch immer mit der Gefahr einer möglichen Willkür verbunden ist, bezieht etwa das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in solchen Fällen die besondere Ausbildung und Erfahrung der Beamten bei der gerichlichen Überprüfung des Delikts mit ein (Az.: 3 Ss OWi 55/09).
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Freitag, 28. August 2009 um 10:35 |
Wer bei schlechter Witterung und Schneematsch eine rote Ampel überfährt, weil er im Vertrauen auf sein ABS die Geschwindigkeit nicht ausreichend verringert hat, kann auch bei einer Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde von einem Fahrverbot verschont bleiben, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hervorgeht (Az.: Ss (OWi) 523/00).
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