Alter Cannabiskonsum kann bei Führerscheinentzug zählen
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- Erstellt am Mittwoch, 20. Januar 2010 10:45
Wiederholter Cannabiskonsum im Zusammenhang mit den Führen eines Kraftfahrzeugs rechtfertigt die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehungsverfügung bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens, auch wenn der frühere Cannabiskonsum schön Jahre zurückliegt, wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVerwG) Berlin-Brandenburg (Az.: 1 S 82.09) hervorgeht.
Ein Kraftfahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Anlässlich dieser Kontrolle wurde bei ihm ein geringer THC-COOH-Wert festgestellt. Mit dem Blutwert kann Cannabiskonsum nachgewiesen werden und seine Höhe lässt Rückschlüsse auf den Grad des Konsums zu. Gegen den von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten sofortigen Vollzug der Entziehung des Führerscheins wandte sich der Kraftfahrer – erfolglos - an das Verwaltungsgericht (VG).
Das OVerwG bestätigte nun die Vorinstanz. Das VG sei zu Recht von offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs ausgegangen und habe dem Vollziehungsinteresse in nicht zu beanstandender Weise Vorrang eingeräumt. Zwar wurde nur ein geringer THC-Wert anlässlich der Polizeikontrolle nachgewiesen, doch habe der Kraftfahrer gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt „des öfteren einen Joint zu rauchen“. Außerdem sei er bereits drei Jahre zuvor als Führer eines Kraftfahrzeugs unter Cannabiseinfluss aufgefallen. Auch ein mehrere Jahre zurückliegender Vorfall mit Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs könne bei weiteren einschlägigen Vorkommnissen durchaus berücksichtigt werden Der Cannabiskonsument wird im Widerspruchsverfahren zu klären haben, inwieweit sich sein Konsum auf seine Kraftfahreignung auswirkt. Bis dahin bleibt der Führerschein eingezogen.