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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Minimale Spuren von Cannabis beweisen keinen aktuellen Konsum PDF Drucken
Donnerstag, 15. April 2010 um 10:40

Minimale Restspuren von Cannabis im Blut reichen auch bei einer Trunkenheitsfahrt nicht zur führerscheingefährdenden Annahme eines gleichzeitigen Konsums vom Alkohol und Cannabis. Auch reichen sie nicht aus, um Fahren unter Drogeneinfluss nachzuweisen, wie sich einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVerwG) Saarlouis entnehmen lässt (Az.: 1 B 493/09)
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Keine MPU bei möglicherweise nur einmaligem Cannabiskonsum PDF Drucken
Mittwoch, 17. März 2010 um 11:20

Bestehen begründete Zweifel daran, dass mehr als nur einmaliger - ausschließlicher - Cannabiskonsum vorliegt, darf kein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) gefordert und der Führerschein nicht entzogen werden. Zur Überprüfung des Konsumverhaltens kommt lediglich die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung in Betracht, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hervorgeht (Az.: 20 L 208.09).
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Auf die gleichzeitige Wirkung der Stoffe kommt es an PDF Drucken
Dienstag, 02. März 2010 um 11:25

Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol führt zum Führerscheinverlust. Dabei müssen die Stoffe nicht parallel eingenommen werden. Es reicht, wenn die Substanzen gleichzeitig wirken. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg (Az.: 15 E 1544/09) hervor.
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Einmal Kokain reicht für sofortigen Führerscheinentzug PDF Drucken
Dienstag, 16. Februar 2010 um 11:20

Ein Verkehrsteilnehmer ist im Regelfall bereits allein deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, weil er Kokain konsumiert hat. Dafür genügt bereits die einmalige Einnahme und der Führerschein kann mit sofortiger Wirkung eingezogen werden, ohne dass es auf den Nachweis der Fahruntüchtigkeit ankommt. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Hamburg hervor (Az.: 3 Bs 300/06).
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Sofortiger Einzug des Führerscheins bei einmal Amphetamin PDF Drucken
Freitag, 05. Februar 2010 um 11:40

Bereits der einmalige Konsum vom Amphetamin kann zum sofortigen Einziehen der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde führen, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen hervorgeht (Az.: 9 L 598/09).
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