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Drängeln und Rasen wird immer strenger verfolgt und bestraft. Schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus?
 

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Führerschein nach einmaligem Bruch der Abstinenz eingezogen PDF Drucken
Dienstag, 13. April 2010 um 10:25

Erhält jemand mit festgestelltem Alkoholmissbrauch nach über einjähriger Abstinenz seinen Führerschein zurück, kann nach einem einzigen stärkeren Alkoholkonsum der Führerschein mit sofortiger Wirkung eingezogen werden, selbst wenn es nicht zu einer Trunkenheitsfahrt kam und der Trinkanlass eine besondere Situation darstellte, wie sich einem Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen entnehmen lässt (Az.: 7 L 986/08).
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Blutprobenanordnung im Verwaltungsverfahren nicht angreifbar PDF Drucken
Dienstag, 23. März 2010 um 11:25

Ein Cannabiskonsument musste erfahren, dass im Verwaltungsrecht andere Regeln gelten als im Strafrecht. Ein mögliches Beweisverwertungsverbot einer nach einer Drogenfahrt ohne Richtererlaubnis angeordneten Blutprobe lässt sich nicht vom Strafverfahren auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren übertragen, wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVerwG) Berlin-Brandenburg hervorgeht (Az.: 1 S 205.09).
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Trotz Drogen auch eigenes Urteil für Trunkenheitsfahrt PDF Drucken
Freitag, 19. März 2010 um 11:20

Unerlaubter Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln und eine nachfolgende Trunkenheitsfahrt können als eigenständige Taten verurteilt werden, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (Az.: 2 Ss 319/09).
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Bei Alkoholmessung reicht Angabe des benutzten Gerätetyps PDF Drucken
Donnerstag, 04. März 2010 um 11:35

Bei einem sogenannten standarisierten Messverfahren zur Feststellung des Atemalkoholgehalts reicht die Angabe des konkret verwendeten Gerätetyps aus. Zweifel an der verwendeten Software müssten mit konkreten Anhaltspunkten belegt werden, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht (2 Ss OWi 641/09).
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MPU-Grenze 1,6 Promille PDF Drucken
Donnerstag, 25. Februar 2010 um 11:25

Wenn ein Führerscheinbesitzer seine Fahreignung wegen einer Trunkenkeitsfahrt mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,6 Promille überprüfen lassen muss, darf ihm bis zur Klärung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) der Führerschein entzogen werden, selbst wenn die Alkoholfahrt mit dem Fahrrad erfolgte. Das geht aus einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Göttingen hervor (Az.: 1 B 202/08).
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